HINTERGRUND

Krebsmediziner fordern strenge Regulierung von Solarien - denn da liegt einiges im Argen

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Von Philipp Grätzel von Grätz</</b>

Ein Verbot für unter 18-Jährige, eine verpflichtende persönliche Beratung und einheitliche Grenzwerte für die Strahlung: Das sind drei der Kernforderungen, die Hautkrebsexperten für den Betrieb von Solarien stellen. Werbung mit angeblich positiven medizinischen Effekten halten sie für Augenwischerei.

"Unzureichender Gesundheitsschutz in Solarien ist ein weltweites Problem", sagte Dr. Rüdiger Greinert, Generalsekretär der European Society of Skin Cancer Prevention (EUROSKIN). Die EUROSKIN hat sich nun zu einer Konferenz getroffen, bei der es explizit um das Thema Solarien und Hautkrebs ging.

Tatsächlich liegt bei Sonnenstudios gesundheitlich vieles im Argen - auch in Deutschland. So gibt es vom Bundesamt für Strahlenschutz eine freiwillige Zertifizierung, die ein Solarienbetreiber beantragen kann. Doch kaum einer tut es: "Wir haben in Deutschland schätzungsweise über 6000 Sonnenstudios. Davon sind allenfalls hundert zertifiziert", sagte Dr. Eva Kalbheim von der Deutschen Krebshilfe.

Kein Wunder, denn eine Zertifizierung ist mit hohen Anforderungen verbunden. So dürfen in einem zertifizierten Solarium nur Geräte eingesetzt werden, die maximal 0,3 W/m2 emittieren. Bestimmte Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Vor allem aber muss das Personal in zertifizierten Solarien die Kunden einzeln beraten und individuelle Bestrahlungspläne erstellen. "Wer unter 18 ist, wer einen hellen Hauttyp hat und wer fototrope Medikamente einnimmt, müsste gleich wieder nach Hause geschickt werden", so Kalbheim. Das alles wird kaum irgendwo erfragt, schon gar nicht bei den zahlreichen Sonnenbänken in Fitnessstudios oder Schwimmbädern, bei denen einfach eine Münze eingeworfen oder ein Chip vor ein Lesegerät gehalten werden muss, um sie zu bedienen.

Abgesehen von freiwilliger Zertifizierung hat sich die Politik bei der Regulierung bisher zurück gehalten. Erst 2009 plant das Bundesministerium für Umwelt eine gesetzliche Regelung, die die Solariennutzung für unter 18-Jährige untersagt und den von der Europäischen Union europaweit angestrebten Grenzwert von 0,3 W/m2 gesetzlich vorschreiben soll. Der EUROSKIN ist das nicht genug: Sie hat nun erneut ihren Forderungskatalog präsentiert, der nach Auffassung der anwesenden Experten möglichst sofort umgesetzt werden sollte.

Die Nutzung von Solarien erhöht das Hautkrebsrisiko

Dass die Nutzung von Solarien das Hautkrebsrisiko erhöht, war bei den Konferenz-Teilnehmern völlig unstrittig. "Selbst der geforderte Grenzwert von 0,3 Watt ist nicht unproblematisch", sagte Kalbheim zur "Ärzte Zeitung". Denn 0,3 Watt pro Quadratmeter entsprechen einem UV-Index von 12 und damit in etwa der Intensität der Mittagssonne am Äquator an einem klaren Tag. "Die WHO empfiehlt für diese Sonnenintensität den Aufenthalt im Haus", so Kalbheim. Mitteleuropäische Sommersonne erreicht im Flachland allenfalls einen UV-Index von 5 bis 6.

In der Werbung von Solarienbetreibern mitunter anzutreffende Hinweise auf angeblich gesundheitsfördernde Eigenschaften der UV-Bestrahlung halten Experten für Augenwischerei. Dass etwa die endogene Vitamin D-Synthese durch UV-Bestrahlung gesteigert wird, ist zwar unstrittig. Dass Vitamin D gesundheitsfördernde Effekte bei der Krebsprävention haben kann, wird auch von den meisten akzeptiert. "Solange aber epidemiologische Studien widersprüchliche Ergebnisse zu der Frage liefern, wie viel positive Effekte Vitamin D haben könnte und der genaue Zusammenhang zwischen Vitamin D und Krebsentstehung unklar ist, können da keine Empfehlungen gegeben werden", betonte Kalbheim.

Die Forderungen der EUROSKIN

  • Folgende Personen sollten Sonnenbaden generell meiden: bei Hauttyp I (etwa helle Haut und rote Haare), unter 18-Jährige, bei zahlreichen Pigmentflecken oder Neigung zu Sommersprossen, bei häufigen Sonnenbränden in der Vergangenheit, bei der Einnahme von fotosensitiven Medikamenten
  • Einhaltung der EU-Empfehlungen für die Strahlungsintensität (0,3 W/m2)
  • Solarienbetreiber sollten zu Gesundheitswarnungen verpflichtet werden
  • Tragen eines UV-Augenschutzes sollte verpflichtend sein
  • Individuelle Strahlungspläne sollten vom Betreuungspersonal erstellt werden
  • Werbung mit gesundheitlichen Benefits der Bestrahlung sollte verboten werden
  • Münz- oder Karten-Solarien ohne Betreuungspersonal sollten verboten werden
  • Keine Verwendung von Bräunungskremes in Solarien
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