Wahl des Probiotikums bei Reizdarm je nach Symptomen

Der Stellenwert von Probiotika bei Reizdarm nimmt stetig zu. Inzwischen ist die Wirksamkeit einiger Probiotika-Stämme auch durch Studiendaten belegt.

Von Inge Kunzenbacher Veröffentlicht:
Laut aktueller S3-Leitlinie kann der Einsatz von Probiotika bei Reizdarm wirksam sein.

Laut aktueller S3-Leitlinie kann der Einsatz von Probiotika bei Reizdarm wirksam sein.

© Piotr Marcinski / Fotolia

HEIDELBERG. In der aktuellen S3-Leitlinie Reizdarmsyndrom werden Probiotika zur Behandlung von Patienten mit Reizdarmsyndrom empfohlen. Welche Spezies oder welcher Stamm verabreicht wird, sollte von der Symptomatik abhängig gemacht werden.

Wie sinnvoll die Verabreichung von Probiotika bei Patienten mit Reizdarmsyndrom (RDS) ist, wird in der Ärzteschaft kontrovers gesehen. Mittlerweile gibt es zu dieser Frage aber eine Reihe von Metaanalysen und Reviews, die auf randomisierten kontrollierten Studien basieren.

In der S3-Leitlinie Reizdarmsyndrom (Z Gastroenterol 2011; 49: 237) sind die Probiotika insgesamt deshalb mit dem Evidenzgrad A bewertet. Im Statement dazu heißt es: "Ausgewählte Probiotika können in der Behandlung des RDS eingesetzt werden, wobei die Wahl des Stammes nach der Symptomatik erfolgt."

Im Kommentar wird erklärt, dass differenziert betrachtet werden muss, welche probiotische Spezies, welcher Probiotikastamm bei welcher Patientengruppe wirksam ist. Dadurch werde die Materie zwar komplexer, aber auch realistischer.

Und weil für die Anwendung einzelner Probiotikaspezies und Probiotikastämme die Studienlage weniger eindeutig sei, sei auch der Evidenzgrad niedriger, so die Autoren der Leitlinie.

Zum Beispiel wurden Bifidobacterium infantis 35624, Bifidobacterium animalis ssp. Lactis DN-173010 und Lactobacillus casei Shirota beim RDS mit Schmerzen und Blähungen als vorherrschendem Symptom mit Evidenzgrad B eingestuft, beim RDS vom Obstipationstyp lässt die Studienlage für Lactobacillus casei Shirota den Evidenzgrad B, für Bifidobacterium animalis ssp. Lactis DN-173010 wie auch für E. coli Nissle 1917 den Evidenzgrad C zu.

Betont wird in der S3-Leitlinie, dass auch andere als die genannten probiotischen Stämme wirksam sein können, die evidenzbasierte Medizin könne aber nur solche nennen, für die entsprechende Studien bereits vorliegen.

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