Magersucht

Therapie ohne Gewalt

Sollen magersüchtige Kinder notfalls mit Gewalt zum Essen gezwungen werden? Nein, sagt ein Kinderpsychiater.

Von Ingeborg Bördlein Veröffentlicht:
Wenig auf dem Teller: Zwang hilft magersüchtigen Kindern nicht.

Wenig auf dem Teller: Zwang hilft magersüchtigen Kindern nicht.

© Pixelbliss / fotolia.com

HEIDELBERG. Gewalt in der Medizin: Das geschieht im weitesten Sinne auch dann, wenn ein Kind oder Jugendlicher gegen seinen Willen ärztlich behandelt werden muss.

Solche Behandlungssituationen finden sich nicht selten im medizinisch-psychiatrischen Bereich, wie der Berliner Kinder- und Jugendpsychiater Privatdozent Dr. Michael Kölch bei einer Tagung zum Thema " Gewalt in der Medizin" in Heidelberg berichtete.

Beispielhaft nannte er Patientinnen mit Magersucht, die gegen ihren Willen essen müssen, um zu ihrem eigenen Wohl an Gewicht zuzunehmen.

Ein Ausweg aus dem Dilemma: Kinder und Jugendliche sollten wie Erwachsene auch an den Therapieentscheidungen partizipieren dürfen, forderte Kölch bei der vom Institut für Geschichte und Ethik der Medizin an der Universitätsklinik Heidelberg veranstalteten Tagung.

Wichtiger Teil für eine gelingende Therapie sei ein Behandlungspakt, der die Kinder und Jugendlichen mit einbeziehe, so Kölch. Er verwies auf Forschungsergebnisse, wonach essgestörte Patientinnen die Behandlung mit entsprechenden Zwangsmaßnahmen rational durchaus einsahen, aber emotional nicht annehmen konnten.

Wurden sie indes an den Entscheidungen beteiligt, so konnten sie eher zustimmen, unabhängig davon, wie die Behandlung letztlich tatsächlich aussah.

Dies habe er auch in eigenen Forschungsarbeiten bestätigt gefunden, wonach Kindern besonders die Teilhabe an Entscheidungsprozessen wichtig sei, weniger an der Entscheidung selbst.

Teilhabe - wichtige Voraussetzung für die Therapie

Der Kinder- und Jugendpsychiater sieht als möglichen Ausweg aus der Situation, dass gerade in der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht selten mit Zwang behandelt werden müsse, die Partizipation der jungen Patienten.

Dieses notwendige Qualitätskriterium einer kinder- und jugendpsychiatrischen Behandlung wird nach seiner Auffassung allerdings bei weitem nicht überall umgesetzt.

Eine Behandlung gegen den Willen sei gesetzlich nur dann gerechtfertigt und gesetzlich zulässig, wenn sie dem Kindeswohl diene. Dabei, so Kölch, müsse das Kindeswohl dem Willen des Kindes keinesfalls entsprechen, etwa wenn eine Störung des Sozialverhaltens vorliege.

So umfasse das Instrumentarium einer kinder- und jugendlichpsychiatrischen Therapie zum Beispiel die Verstärkung der Einhaltung von Regeln durch die Therapeuten (beispielsweise mittels Belohnungen) und einen Entzug von Verstärkern, wenn Regeln nicht eingehalten werden.

Damit könne es für die Jugendlichen auch zu Einschränkungen in ihren Freiheiten im weitesten Sinn gehen.

Für Kölch ist die Partizipation somit eine wichtige Voraussetzung für einen Behandlungserfolg, denn dadurch könnten die jungen Patienten dazu motiviert werden, sich durchaus auch auf Einschränkungen in ihrer Freiheit einzulassen.

Das Institut für Geschichte und Ethik der Medizin am Universitätsklinikum in Heidelberg hat sich aus Anlass seines 50-jährigen Jubiläums im Rahmen eines Kongresses mit dem Thema "Gewalt in der Medizin" beschäftigt.

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