Rauchverbot in Restaurants notfalls per Gesetz
KÖLN (ddp.vwd). Zur Durchsetzung eines Rauchverbots in Gaststätten erwägt die Union notfalls gesetzliche Schritte. Wenn die Selbstverpflichtung des Hotel- und Gaststättengewerbes nicht eingehalten werde, müsse man ein umfassendes Rauchverbot per Gesetz angehen, sagte die Drogenbeauftragte der Unions-Fraktion, Maria Eichhorn (CSU), dem Kölner "Sonntag-Express".
Die erste Stufe muß in diesem Monat erfüllt sein. Danach müssen 30 Prozent der Speisebetriebe 30 Prozent der Plätze für Nichtraucher reserviert haben. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte zugesagt, daß bis 2008 in drei Stufen neun von zehn Speisebetrieben mindestens die Hälfte ihrer Plätze als Nichtrauchertische zur Verfügung stellen.
Eichhorn geht davon aus, daß die Quote im ersten Schritt erfüllt wird. Schwieriger wird es aber schon mit der zweiten Stufe. Danach müssen bis März 2007 60 Prozent der Betriebe 40 Prozent der Fläche rauchfrei anbieten.