Kommentar

Unfreiheit, die sich als Freiheit tarnt

Von Michael Hubert Veröffentlicht:

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein Grundrecht. Das steht in Artikel 2 des Grundgesetzes. Diese Freiheit ist - wie alle Grundrechte - nicht grenzenlos. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit endet, wenn die Rechte anderer verletzt sind. Auch das steht im Grundgesetz.

Nun gibt es in Deutschland viele Regeln und Gesetze, die die Freiheit des Individuums einschränken. Es gibt die Anschnallpflicht, Körperverletzung ist strafbewährt. Die Körperverletzung durch Rauchen allerdings nicht.

Trotz aller medizinischen Erkenntnisse ist Tabakrauchen noch immer gesellschaftlich anerkannt. Die Freiheit, nicht (passiv) zu rauchen, ist noch immer kein allgemein anerkanntes Recht. Kein anderes Land in Europa tut sich so schwer mit dem Nichtraucherschutz wie Deutschland. In NRW wird in jeder dritten Gaststätte und in vier von fünf Bars geraucht. Das muss ein Ende haben.

Dabei geht es nicht ums Strafrecht. Es geht nur um das Ende der Unfreiheit für Nichtraucher. Und das bundesweit. Wer nicht rauchen will, darf nicht gezwungen werden. Raucher können ihre Sucht zu Hause befriedigen - oder priemen oder schnupfen. Dann muss niemand unter der Sucht anderer leiden.

Lesen Sie dazu auch den Bericht: Scharfe Kritik an der Tabakpolitik der Bundesregierung

Mehr zum Thema

Kommentar zum Transparenz- und Cannabis-Gesetz

Nach der Reform ist vor dem Vollzugsdefizit

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Cannabis-Gesetz unterschrieben – Freigabe am 1. April

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System