Kein Methadon im Knast?

Bayrisches Gefängnis verstößt gegen Menschenrechte

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STRAßBURG. Ein heroinabhängiger Häftling aus Bayern bekam jahrelang kein Methadon in der Haft: Das verstößt gegen die Menschenrechte, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Gegen das Urteil kann binnen drei Monaten Berufung eingelegt werden.

Die Luxemburger Richter entschieden über die Beschwerde eines 1955-geborenen Gefangenen aus der JVA Kaisheim.

Laut der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) kann jede Haftanstalt selbst bestimmen, ob sie ein Methadon-Programm anbietet. In Bayern bekamen demnach im Jahr 2015 nur 45 von schätzungsweise 2200 bis 3000 heroinabhängigen Häftlingen einen Ersatzstoff wie Methadon. (ajo/dpa)

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