Schmerzmittel im Reisegepäck: Worauf’s ankommt

MARBURG (ddp.vwd). Chronisch Kranke brauchen vor dem Urlaub eine Beratung über ihre Dauermedikation. Schmerzkranke, die Opioide nehmen, benötigen eine ärztliche Bescheinigung.

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Vor Urlaubsantritt muß geklärt werden, ob und in welcher Form die Arzneien im Reiseland verfügbar sind. Da sowohl die Qualität als auch die Dosierung abweichen kann, ist es eventuell erforderlich, genügend Präparate mitzunehmen. "Um Probleme mit Behörden zu vermeiden, sollten Reisewillige frühzeitig klären, ob für die benötigten Medikamente im Urlaubsland eine Einfuhrbeschränkung besteht", sagt Dietmar Krause vom Forum Schmerz im Deutschen Grünen Kreuz in Marburg.

    Für Opioide ist Bescheinigung nötig.
   

Für Patienten, die innerhalb Deutschlands oder in ein EU-Land reisen, in dem es keine Grenzkontrollen gibt, gilt: Bei einem Urlaub bis zu 30 Tagen können sämtliche Medikamente mitgenommen werden. "Das betrifft auch Opioide, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen."

Für die Mitnahme von Opioidanalgetika ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Das Dokument muß unter anderem die Adresse des behandelnden Arztes und eine genaue Beschreibung des Arzneimittels enthalten. "Das Formular ist bei der Bundesopiumstelle in Bonn erhältlich, wird vom Arzt ausgefüllt und muß vom örtlichen Gesundheitsamt beglaubigt werden", erläutert Krause.

Bei Reisen in Ländern, in denen es kein Abkommen über den Verzicht von Grenzkontrollen gibt, sollten alle, die auf starke Arzneien angewiesen sind, eine Arzt-Bescheinigung in englischer Sprache mitführen.

Infos und ein Vordruck der Bescheinigung gibt es auf der Internetseite www.forum-schmerz.de

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