Kommentar zur Überweisungs-Krux

Hausgemachter Engpass

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

Es ist ein altes Lied - und so manchem Vertragsarzt mehr als bekannt: Nicht jede Änderung im EBM stärkt die ambulante Versorgung. Eine zu Beginn dieses Monats in Kraft getretene Regelung wird allen Anzeichen nach sogar das Gegenteil bewirken. Es geht um die neuen EBM-Ziffern für CT-gesteuerte schmerztherapeutische Interventionen, vor allem die EBM-Nr. 34504.

Dabei ist die Intention des Bewertungsausschusses gar nicht so verkehrt: Er hat den Zugang zu der Leistung an gewisse schmerztherapeutische Qualifikationen geknüpft. Im Sinne der Qualitätssicherung ist das nachzuvollziehen.

Ob jedoch die strengen Überweisungsregeln aus der Richtlinie für die ambulante Behandlung im Krankenhaus auch auf die Ebene der Vertragsärzte hätten übertragen werden müssen - hier muss man ein dickes Fragezeichen setzen.

Vielleicht nicht für urbane Regionen. Aber in den ohnehin schon in Sachen Versorgung gebeutelten ländlichen Regionen ist der neue Engpass, der nun in der Schmerztherapie entsteht, evident.

Denn dort sitzen von den bundesweit 1500 bis 2000 Schmerztherapeuten, die die Überweisung noch ausstellen dürfen pro 30.000 Patienten - im glücklichen Fall - vielleicht ein oder zwei. Und diese Ärzte arbeiten oft bereits an der Kapazitätsgrenze. Eine gute, qualitativ hochwertige Versorgung sieht anders aus.

Lesen Sie dazu auch: CT-gesteuerte Schmerztherapie: Die Krux mit der Überweisung

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