Hintergrund

US-Ärzte diskutieren: Darf man Babys nach einer Minute Asystolie das Herz entnehmen?

Drei schwer kranke Säuglinge sind gestorben. Drei leben, weil sie deren Herzen erhalten haben. Ohne die Transplantationen wären jetzt sechs Kinder tot - so die Bilanz dreier umstrittener Herzverpflanzungen.

Von Nicola Siegmund-Schultze Veröffentlicht:
Schlägt das Herz noch? Falls nicht, greifen US-Ärzte mitunter recht schnell zum Skalpell.

Schlägt das Herz noch? Falls nicht, greifen US-Ärzte mitunter recht schnell zum Skalpell.

© Foto: Francois du Plessiswww.fotolia.de

Es waren vor allem die Umstände der Herzverpflanzungen, die in den USA eine medizinische und ethische Debatte ausgelöst haben: Dr. Mark Boucek und Professor David Campbell vom pädiatrischen Zentrum der Uni Denver haben drei Säuglingen mit schweren neurologischen Schäden nach etwa 75 Sekunden bis drei Minuten der Asystolie die Herzen entnommen und sie Kindern mit schweren, nicht operablen Herzfehlern übertragen: Alle Empfänger sind wohlauf, berichtet das "New England Journal of Medicine" (NEJM 359, 2008, 709 und 749).

Nach 75 Sekunden Asystolie wurde das Herz entnommen

Aber ist sicher, dass der Herzstillstand nach einer Wartezeit von 75 Sekunden tatsächlich irreversibel war oder der Ausfall aller Hirnfunktionen, wie er auch in den USA als Voraussetzung für die Organentnahme gilt? "Da sind Zweifel berechtigt", sagte Professor Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation in Frankfurt zur "Ärzte Zeitung".

Die Organspender waren NonHeart-Beating-Donors: Patienten mit Herzkreislaufstillstand, bei denen der Hirntod sekundär erwartet, aber nicht diagnostiziert wird. Der Herzstillstand war 11 bis 27 Minuten nach Beenden der künstlichen Beatmung eingetreten, wobei die Autoren nicht ausführen, wie sie festgestellt haben, dass ein Herzschlag definitiv der letzte war. Die zuständige Ethikkommission und die Eltern der Spender hatten in das Vorgehen eingewilligt und auch zugestimmt, dass vor der Extubation Heparin und Analgetika gegeben wurden.

Diskutiert wird nun darüber, ob die erfolgreiche Transplantation eines Herzens von Spendern, die für herztot erklärt worden sind, im Einklang mit der Dead-Donor-Rule steht. Nach dieser Regel dürfen Organentnahmen nicht zum Tode führen. Erst vor wenigen Monaten haben die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die International Transplant Society aufgefordert, an dieser Regel festzuhalten.

James Bernat, Professor für Neurologie in Hannover, New Hampshire, erinnerte in einem Kommentar im NEJM an eine Übereinkunft von US-Fachgesellschaften mit dem Institute of Medicine aus dem Jahr 2005. Danach darf bereits zwei Minuten nach Herzstillstand mit der Organentnahme begonnen werden. Die Begründung: Empirische Daten belegten, dass dann der Herzstillstand irreversibel sei, und man könne davon ausgehen, dass dann auch der Hirntod eingetreten sei.

Dies sei eine Übereinkunft, die zwar eine wissenschaftliche Basis habe, aber auch gesellschafts- und gesundheitspolitische Aspekte des Organmangels berücksichtige, so Bernat. "Die Frage, welches Minimum an Zeit vergehen muss, damit das Herz nicht spontan wieder anfängt zu schlagen, lässt sich nur durch Beobachtung hunderter von Patienten beantworten. Solche Daten gibt es aber für Kinder nicht."

Tod durch Organentnahme - bisher ist das nicht erlaubt

Professor Robert D. Truog, Medizin- ethiker an der Harvard Medical School in Boston, argumentiert im NEJM, die Dead-Donor-Rule sei möglicherweise überholt. "Ob der Tod durch Beenden der lebenserhaltenden Maßnahmen oder durch Organentnahme eintritt, ist zweitrangig", so Truog. Entscheidend sei, dass eine Zustimmung vorliege. Dagegen hält Professor Robert Veatch, Medizin- ethiker an der University of Washington D.C.: Wenn man das Herz eines Herztoten erfolgreich transplantiert, ist der Tod durch Organentnahme eingetreten und die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens erfordert eine Änderung amerikanischer Gesetze.

Die jetzt in den USA aufgeworfenen Fragen zu Non-Heart-Beating-Donors dürfte die Position der Bundesärztekammer (BÄK) bestätigen, die die Organentnahme bei solchen Patienten strikt ablehnt. Als sicheres Todeszeichen gilt in Deutschland der festgestellte Hirntod. Nach Stillstand von Herz und Kreislauf müssen dem deutschen Transplantationsgesetz zu Folge mindestens drei Stunden vergangen sein, bevor Organe entnommen werden dürfen. Als Eurotransplant (ET) 1998 bekannt gab, ein Herzkreislaufstillstand von zehn Minuten könne als Äquivalent zum Hirntod angesehen werden, widersprach die BÄK.

In den Benelux-Ländern und Österreich, die wie Deutschland zum Eurotransplant-Verbund gehören, werden dagegen auch Organe von Non-Heart-Beating-Donors verwendet. Diese Organe dürfen nicht an deutsche Patienten vergeben werden. Da in Belgien und den Niederlanden zudem aktive Sterbehilfe erlaubt ist, hat ET kürzlich den Rahmen abgesteckt, unter welchen Bedingungen die Organspende von Non-Heart-Beating-Donors nach aktiver Sterbehilfe möglich sein soll.

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