Donnerstag, 24. Mai 2012
Ärzte Zeitung online, 07.01.2011

Mangelnde Hygiene bei Op: Hessischer Arzt angeklagt

Die Vorwürfe klingen verheerend: In seiner Praxis soll ein Orthopäde aus Fulda Patienten unter miserablen Hygienebedingungen operiert haben. Infektionen waren die Folge, einer Patientin musste später das Bein amputiert werden. Nun muss sich der Arzt vor Gericht verantworten.

Mangel Hygiene bei Op: Hessischer Arzt angeklagt

Justitia: Mit ihr könnte ein Arzt aus Fulda demnächst häufiger Kontakt haben, denn die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.

© suedraumfoto / imago

FULDA (eb). Weil er Patienten trotz erheblicher Hygienemängel in seiner Praxis operiert haben soll und es dadurch zu Infektionen kam, muss sich ein Orthopäde aus Fulda demnächst wohl vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem niedergelassenen Arzt fährlässige Körperverletzung in drei Fällen und einen Verstoß gegen das Medizinproduktegesetz vor. Die entsprechende Anklage hat wurde diese Woche beim Landgericht Fulda erhoben.

Der Arzt soll im April 2010 drei Patienten in seiner Praxis operiert haben. Doch laut Staatsanwaltschaft soll es "dort erhebliche Hygienemängel" gegeben haben. Auch seien die Räume nicht nach dem "Stand der allgemein anerkannten Technik" ausgestattet gewesen sein.

Die Konsequenzen mussten die drei Patienten der Anklage zufolge kurz darauf am eigenen Leib erfahren: Sie hatten sich offenbar bei den Operationen mit A-Streptokokken infiziert. Das Ergebnis waren "lebensbedrohlichen Komplikationen", so die Staatsanwaltschaft.

Alle drei Patienten seien wenige Tage später im Klinikum Fulda notoperiert worden. Einer sei mit akuten Nierenversagen eingeliefert worden. Laut Staatsanwaltschaft musste er insgesamt zehnmal operiert werden.

Ebenso viele Operationen musste eine weitere Patientin über sich ergehen lassen. Nur so konnten die Klinikärzte einen infizierten Unterschenkel retten.

Dieses Glück hatte die dritte Patienten allerdings nicht. Sie lag laut Anklage drei Wochen lang im Koma. Die Ärzte mussten ihr ein Bein amputieren, "um eine weitere lebensbedrohliche Ausbreitung der Infektion zu verhindern".

Besonders bitter ist der Vorwurf, der Orthopäde habe sich in allen drei Fällen "nicht um die Patienten gekümmert", obwohl sie ihn hätten über ihre Schmerzen informiert hätten.

In dem zweiten Anklagepunkt wirft dem Staatsanwaltschaft dem Arzt vor, gegen das Medizinproduktegesetz verstoßen zu haben. So habe er Instrumente nicht ordnungsgemäß gereinigt und den OP ohne die vorgeschriebene Belüftungsanlage betrieben.

Im Falle einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung sieht das Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Außerdem könnten dem Arzt dann standesrechtliche Konsequenzen durch die Ärztekammer drohen.

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