Gericht: Keine Implantate für Contergan-Opfer

KÖLN (iss). Contergangeschädigte haben keinen Anspruch auf Versorgung mit Implantaten durch die gesetzliche Krankenversicherung, auch wenn sie aufgrund der Behinderung an den Händen konventionellen Zahnersatz nicht handhaben können. Das hat das Sozialgericht Aachen in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden.

Veröffentlicht:

Ein Mann hatte geklagt, weil seine Kasse die Kostenübernahme für Implantate abgelehnt hatte, weil dafür keine zahnmedizinischen Gründe vorlagen.

Zwar erkannten die Richter die besonderen durch die Conterganschädigung hervorgerufenen Probleme des Patienten an. Sie zu lösen sei aber nicht Aufgabe der beitragsfinanzierten GKV, sondern unter Umständen des Staates.

Auch andere Versichertengruppen wie Demenzkranke oder Armamputierte könnten herausnehmbaren Zahnersatz nicht selbst handhaben, so das Gericht.

"Würde man behinderten Menschen wie dem Kläger allein wegen der Conterganschädigung den Implantatversorgungsanspruch einräumen, wäre dies gegenüber den anderen Versicherten eine mit dem Gleichheitsgrundsatz kaum in Einklang zu bringende Bevorzugung."

Az.: S 13 KR 235/10

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Medizinforschungsgesetz

Regierung: Ethikkommission beim Bund bleibt unabhängig

Kommentar zum Umgang mit aggressiven Patienten in Frankreich

Klima der Gewalt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen