Donnerstag, 24. Mai 2012
Ärzte Zeitung, 27.04.2011

Südwest-AOK fordert von Kliniken 55 Millionen Euro zurück

STUTTGART (fst). Die AOK Baden-Württemberg moniert eine steigende Zahl fehlerhafter Krankenhausrechnungen. Im Jahr 2009 seien von 100.000 geprüften Rechnungen über 40 Prozent fehlerhaft gewesen, berichtet die Kasse. Im Jahr 2008 habe ein Drittel der Rechnungen Fehler aufgewiesen.

Die betroffenen Kliniken müssten nun 55 Millionen Euro an die AOK zurückzahlen. Dies entspreche fast zwei Prozent der Ausgaben für stationäre Leistungen. Aus Sicht von Kassen-Chef Dr. Rolf Hoberg zeigt dies, dass die Prüfungen notwendig sind und eigentlich ausgeweitet werden müssten.

Behindert würden die Kassen dabei durch eine "gesetzlich festgelegte Strafgebühr". Führe eine Überprüfung nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrags, dann müsse die Kasse nach dem geltenden Krankenhaus-Finanzierungsgesetz eine Aufwandspauschale von 300 Euro an die Klinik zahlen.

Bis März 2009 habe diese Pauschale noch 100 Euro betragen. Die seitdem erhöhte Pauschale bezeichnete Hoberg als "völlig unrealistisch und überzogen". Die Höhe der an Kliniken überwiesenen Aufwandspauschalen habe sich von 3,3 Millionen (2008) auf 8,1 Millionen Euro (2009) mehr als verdoppelt.

Für 2010 rechnet die AOK mit einem weiteren Anstieg auf rund zehn Millionen Euro. Hoberg sprach sich für eine zusätzliche Strafzahlung für Krankenhäuser aus, deren Abrechnungen Fehler aufweisen.

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