Kliniken können Schmerzbehandlung ambulant abrechnen

BERLIN (af). Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Öffnung der Krankenhäuser für hochspezialisierte Leistungen weiter vorangetrieben.

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Bestimmte Schmerzbehandlungen wie zum Beispiel Injektionen unter Sichtkontrolle direkt an die Nervenwurzeln heran können Ärzte künftig ambulant im Krankenhaus zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen vornehmen. Dafür bedient sich der behandelnde Arzt der Computertomografie oder der Magnetresonanztomografie.

In gleicher Weise erfolgt die Anlage, Kontrolle oder das Entfernen von Kathetern und Pumpen zur gezielten Verabreichung von Medikamenten am Bewegungsapparat, am Nervensystem oder an den Organen.

Die "CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistung" steht seit 2007 im Katalog zur ambulanten Behandlung von hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen des fünften Sozialgesetzbuches (Paragraf 116 b).

Mit der Festlegung der Anforderungen an die Krankenhäuser ist der Weg für diese nun frei, die Leistung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen. Sie ergänzen damit das Angebot niedergelassener Radiologen, die die beschriebenen Verfahren ebenfalls anwenden. Der Beschluss tritt in Kraft, wenn das Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde ihn akzeptiert.

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