Donnerstag, 24. Mai 2012
Ärzte Zeitung online, 13.06.2011

Kliniken müssen Beauftragte für Infektionsschutz einstellen

In einem Augenblick, in dem sich alle mit den Keimen auf den Sprossen im Salat beschäftigen, hat der Bundestag mehr Schutz vor Keimen in Kliniken beschlossen.

Von Anno Fricke

Krankenhäuser müssen Beauftragte für Infektionsschutz einstellen

Infektprävention an der Uniklinik Heidelberg: Ab 2016 soll jede deutsche Klinik Hygienebeauftragte haben.

© Mathias Ernert

BERLIN. Im Trubel um den EHEC-Ausbruch wurde ein Vorgang fast nicht wahrgenommen: Der Bundestag hat am Donnerstagabend das Infektionsschutzgesetz geändert.

Die schwarz-gelbe Koalition erwartet, damit die Zahl der Infektionen um bis zu 30 Prozent zu senken. Die Regierung geht davon aus, dass sich alljährlich 400 00 bis 600.000 Patienten in Krankenhäusern Keime einfangen. Zwischen 7500 und 15.000 Menschen sterben daran.

Arztpraxen verpflichtet das Gesetz, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zum Schutz vor Infektionen festzulegen. Wie die Praxen dies umsetzen, sollen die Gesundheitsämter überprüfen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Krankenhäuser Hygienebeauftragte einstellen müssen. Der Gesetzgeber räumt den Kliniken eine Übergangsfrist von fünf Jahren bis 2016 ein, um die Vorgabe umzusetzen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat bereits signalisiert, dass die Frist nicht ausreiche, um ausreichend Hygiene-Ärzte auszubilden. Die Forderungen des Gesetzes umzusetzen, koste die Krankenhäuser zudem ein Prozent ihrer Budgets.

Für die Regierung kein Grund zur Klage: Mehrkosten für die Krankenhäuser würden durch Einsparungen aufgrund weniger Infektionsfälle kompensiert.

Dass das Gesetz keine verpflichtenden Screenings von Risikopatienten auf multiresistente Erreger bei der Aufnahme in Krankenhäuser vorsehe, beklagte die SPD-Fraktion.

Krankenhäuser können dies aber auf freiwilliger Basis leisten. Immer mehr Kliniken bestätigten mit eigenen Berechnungen, dass ein Screening bei der Aufnahme weniger koste als die Behandlung infizierter Patienten, heißt es beim Verband der Diagnostica-Industrie, der sich von dem Gesetz echte Fortschritte im Kampf gegen die Keime erhofft.

"Es wird in Zukunft seltener passieren, dass Menschen kränker aus dem Krankenhaus heraus- als hereinkommen", sagten die FDP-Gesundheitsexperten Lars Lindemann und Jens Ackermann.

Das Gesetz muss am 8. Juli noch im Bundesrat verabschiedet werden und soll Mitte Juli in Kraft treten.

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