Kassen sehen keine Basis mehr für Kodierrichtlinien

BERLIN (mn). Mögliche Sanktionen für Ärzte, die die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) nach dem 1. Juli nicht anwenden, werden entfallen.

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So sieht der GKV-Spitzenverband die Lage zu den AKR, nachdem der Referentenentwurf zum Versorgungsgesetz vorsieht, die gesetzliche Verpflichtung zur Vereinbarung und Anwendung von Kodierrichtlinien aufzuheben.

"Wir sehen keine Basis mehr, die mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffenen Vereinbarungen umzusetzen", sagte Ann Marini, stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes, auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".

"Inhaltlich halten wir diese Entwicklung für falsch. Wenn nach wie vor eine bessere Diagnosequalität erreicht werden soll, müssen alle Ärzte nach einheitlichen Vorgaben kodieren und nicht nur einige wenige auf freiwilliger Basis."

Nicht mehr auf Grundlage der ärztlichen Diagnosen

Als Konsequenz werde der GKV-Spitzenverband die Politik auffordern, die Messung von vergütungsrelevanten Morbiditätsveränderungen nicht mehr auf der Grundlage der ärztlichen Diagnosen durchzuführen, so Marini.

Die KBV hat auf Anfrage keine Auskunft zu den AKR gegeben.

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