Freitag, 25. Mai 2012
Ärzte Zeitung online, 02.07.2011

Ethiker mit Bedenken gegen radikales PID-Verbot

JENA (dpa). Wenige Tage vor der Bundestagsentscheidung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) hat der Jenaer Ethiker Professor Nikolaus Knoepffler Bedenken gegen ein radikales Verbot geäußert.

Für Eltern, die wüssten, dass ihr Kind mit einer genetischen Veränderung wohl nicht lebend zur Welt komme, müsse es Ausnahmen geben, sagte der Leiter des Jenaer Ethikzentrums der Nachrichtenagentur dpa. "Das ist allein schon wegen der Gesundheit der Frau eine extreme Zumutung."

Die radikale Ablehnung der PID sei mit der Menschenwürde nicht vereinbar, sagte Knoepffler. Er plädiert für die Kataloglösung, die bereits von FDP-Politikern ins Spiel gebracht wurde.

Der Bundestag will am kommenden Donnerstag über die ethisch heikle Frage entscheiden. Zur Wahl stehen drei Gesetzentwürfe. Bei der Abstimmung wird das Stimmzettelverfahren zum Einsatz kommen, wie am Freitag der Ältestenrat entschieden hat.

Mit voraussichtlich 215 sind die meisten Abgeordneten dafür, Gentests an künstlich erzeugten Embryonen eingeschränkt zu erlauben. 192 Abgeordnete sprechen sich in ihrem Entwurf für ein striktes Verbot der PID aus. Eine kleine Gruppe will die Diagnostik erlauben, wenn die erbliche Vorbelastung der Eltern mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führt.

Schon jetzt sei es so, sagte Knoepffler, dass ein Neugeborenes mit extrem schwerer Krankheit nach der Geburt zwar betreut, aber zugleich passive Sterbehilfe geleistet werde. "Wenn man das in bestimmten Fällen nach der Geburt tun darf, sollte man auch im 16-Zell-Stadium nachschauen dürfen." So würden immense Belastungen sowohl für die Eltern wie das Kind vermieden.

Mit Pränataldiagnostik dürften Eltern mit genetischer Veränderung Kinder bis zum Einsetzen der Geburtswehen im Mutterleib töten lassen. "Aber sie dürfen nicht im 32-Zell-Stadium nachschauen, ob der Embryo diese Veränderung hat."

Knoepffler schlug vor, jährlich einen Katalog von genetischen Veränderungen aufzustellen, bei denen Präimplantationsdiagnostik erlaubt werde.

Durch solch klare Kriterien und eine Fallunterscheidung lasse sich verhindern, dass die PID zu einem echten Selektionsmittel werde. Auf keinen Fall aber dürfe PID zur Geschlechtsselektion verwendet werden.

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