Streit um Klinikabrechnungen erreicht den Bundestag

Der Bundestag wird sich mit den umstrittenen Krankenhausabrechnungen beschäftigen. Als Reaktion auf die Vorwürfe der gesetzlichen Krankenkassen, annähernd jede zweite Klinikabrechnung sei falsch, hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) einen von ihr verfassten Gesetzentwurf dem Bundesministerium für Gesundheit übergeben.

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Die Prüfungen durch die Medizinischen Dienste kommen die Krankenhäuser teuer zu stehen.

Die Prüfungen durch die Medizinischen Dienste kommen die Krankenhäuser teuer zu stehen.

© Eisenhand / fotolia.com

Von Anno Fricke

BERLIN. Ein DKG-Sprecher bestätigte der "Ärzte Zeitung", dass die DKG das Papier bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 19. Oktober vortragen wolle. Inhalt sei eine Änderung des Paragrafen 275 SGB V.

Prüfung nach Aktenlage soll abgeschafft werden

Der Entwurf sieht unter anderem die Abschaffung der Prüfung nach Aktenlage vor. Prüfungen sollen demnach nur noch in den Räumen des Krankenhauses vorgenommen werden dürfen.

Die Klinikärzte und die Ärzte der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) sollen strittige Abrechnungen im persönlichen Gespräch erörtern können. Der Ablauf der Prüfungen soll klarer strukturiert und zeitlich gestrafft werden.

"Die DKG appelliert an den Gesetzgeber sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgesehenen Einzelfallprüfungen nicht als Institut zur Beschneidung von medizinisch notwendigen Leistungen missbraucht werden", sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Hauptkritikpunkt ist die gegenwärtige Prüfpraxis durch die Medizinischen Dienste

Damit sprach er die Hauptkritik an, die die Krankenhausgesellschaft gegen die gegenwärtige Prüfpraxis erhebt. Der überwiegende Teil der Prüfungen der Medizinischen Dienste beziehe sich gar nicht auf die sachlich-fachliche Abrechnungsprüfung. Vielmehr stellten die Prüfer nachträglich medizinische Leistungen in Frage, die die Klinikärzte in der akuten Phase der Patientenversorgung verordnet hätten.

Dies hat auch ein Gutachten der BDO-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ergeben. Die Wirtschaftsprüfer kamen in der der von der DKG in Auftrag gegebenen Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Kassen die Krankenhäuser zu vorschnellen Patientenentlassungen zwingen wollten.

MDS-Chef sieht Initiative als Instrument, die Zahl der Prüfungen durch formale Hürden zu begrenzen

Für den Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS), Dr. Peter Pick, läuft die Gesetzesinitiative der DKG darauf hinaus, die Zahl der Abrechnungsprüfungen durch formale Hürden zu begrenzen. Der Aufwand der Prüfungen solle auf den MDK verlagert werden.

"Damit lenkt die DKG vom eigentlichen Problem mangelnder Abrechnungsqualität in Krankenhäusern ab", kommentierte Pick die DKG-Initiative.

Der Bundesrechnungshof und die Krankenkassen hatten im Verlauf des Jahres mehrfach festgestellt, dass 2010 mehr als 45 Prozent der geprüften Abrechnungen falsch, das heißt nach Ansicht der Kassen überhöht ausgefallen seien. Hauptgründe seien in erster Linie die Dauer der stationären Aufenthalte und die Kodierungen gewesen.

Hochgerechnet ergebe sich daraus ein Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung von 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2010.

BDO-Gutachten: 96 Prozent aller Abrechnungen unbeanstandet

Dies rückt das aktuelle Gutachten der BDO-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nun gerade. 96 Prozent aller Abrechnungen blieben demnach unbeanstandet. Auch den nachträglich korrigierten Abrechnungen lägen tatsächlich erbrachte Leistungen der Krankenhäuser zugrunde.

In der Regel werde daher nicht um die Abrechnung an sich gerungen, sondern um Interpretationen von Rechnungsdetails.

Etwa 17 Millionen Behandlungsfälle zählen die Krankenhäuser im Jahr. Geprüft werden zwischen zehn und zwölf Prozent.

Die BDO-Gesellschaft spricht dem Medizinischen Dienst ab, die Rolle des neutralen Gutachters einzunehmen. Da die Kassen den MDK finanzieren, könne er als Instrument zur Durchsetzung ihrer eigenen Interessen angesehen werden.

Die Prüfungen sind für die Krankenhäuser teuer

Die Prüfungen kommen die Krankenhäuser teuer zu stehen. Um etwa 670 Millionen Euro kürzen die Kassen die Beträge, die sie den Kliniken überweisen. Das ist etwas mehr als ein Prozent der Gesamtsumme von 55 Milliarden Euro, die die gesetzlichen Krankenkassen jedes Jahr an die Kliniken überweisen.

BDO hat ermittelt, dass die Kliniken rund 13.700 Vollzeitkräfte beschäftigen, die sich mit Medizin-Controlling, Kodierungen und Casemanagement befassten. Diese kosteten die Krankenhäuser 700 Millionen Euro im Jahr.

GKV-Spitzenverband: BDO-Gutachten ist "Auftragsarbeit"

Der GKV-Spitzenverband hat das BDO-Gutachten inzwischen als "Auftragsarbeit" abgetan. Fehlerhafte Rechnungen seien kein "Kavaliersdelikt". Sprecherin Ann Marini forderte, die Krankenhäuser zur Zahlung von 300 Euro Aufwandspauschale zu verpflichten, wenn der MDK eine fehlerhafte Abrechnung feststelle. Bislang müssen die Kassen diesen Betrag entrichten, wenn sich eine geprüfte Abrechnung als korrekt herausstellt.

In die gleiche Kerbe schlägt auch der neue geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes Uwe Deh. Bei aufgedeckten Falschabrechnungen sollten die Kliniken jeweils 300 Euro Strafe zahlen. "Nur dies schafft Anreize für eine korrekte Abrachnung durch die Krankenhäuser", sagte Deh am 12. Oktober.

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