Ärzte Zeitung online, 27.12.2011
DAK stoppt Patienten-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Klagen bei Behandlungsfehlern: Mit ihrer Zusatzpolice hat die DAK den Unmut vieler Ärzte auf sich gezogen. Nun stoppt sie das Angebot. Vom Markt kommt die Versicherung aber nicht.

Das Recht in der Hand: Mit der Rechtsschutz-Police auch bei Behandlungsfehlern geschützt.
© Nerlich Images / fotolia.com
KÖLN (iss). Die DAK hat die Vermarktung ihrer Patienten-Rechtsschutz-Zusatzversicherung gestoppt. Die Krankenkasse zieht damit die Konsequenz aus Kritik von Ärzten an diesen Policen.
Die Hanse Merkur Versicherungsgruppe - der private Kooperationspartner der DAK - hat eine spezielle Rechtsschutz-Police für DAK-Versicherte entwickelt.
Damit können sie sich bis zu einer Summe von 300.000 Euro vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits schützen, wenn sie bei Verdacht auf einen Aufklärungs- oder Behandlungsfehler gegen einen Arzt oder einen anderen Therapeuten juristisch vorgehen wollen.
Ärzte sehen in diesem Angebot eine Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient. Dr. Rudolf Kappes aus Kempen, der Sprecher der Allgäuer Kinder- und Jugendärzte, hat für sich Konsequenzen gezogen: Er hat seine fast 40 Jahre bestehende freiwillige Mitgliedschaft bei der DAK gekündigt.
Arztfeindliche Einstellung
"Sie ermutigen Ihre Kunden zu einer arztfeindlichen Einstellung", schreibt er in seinem Kündigungsbrief an die Kasse.
Die Patienten-Rechtsschutz-Zusatzversicherung ist in seinen Augen Ausdruck einer zunehmenden Verrechtlichung des Arzt-Patienten-Verhältnisses, wie es in den USA schon länger vorherrsche.
"Wir dürfen nicht in diese Richtung gehen", sagt Kappes der "Ärzte Zeitung". Die DAK habe Verständnis für seine Argumentation geäußert, berichtet er.
Die Police kann weiterhin von Versicherten abgeschlossen werden, bestehende Verträge laufen weiter. Die Kasse bewirbt das Angebot aber nicht länger, sagt DAK-Sprecher Frank Meiners.
Sie habe auch den Hinweis auf die Versicherung aus dem Internet genommen. "Aufgrund des allgemein guten Verhältnisses zu Ärzten und Ärztenetzen hat sich die DAK zu diesem Vorgehen entschlossen", erläutert Meiners.