DAK sieht bei Betrug nur Spitze des Eisbergs

Für die Jahre 2008 und 2009 verzeichnet die DAK eine Zunahme des aufgedeckten Abrechnungsbetrugs. Sie vermutet aber noch eine große Dunkelziffer.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

HAMBURG. Die DAK hat in den vergangenen beiden Jahren Abrechnungsbetrug in Höhe von 2,7 Millionen Euro aufgedeckt (wir berichteten kurz). In dem Betrag seien sowohl Fälle berücksichtigt, bei denen es sich um vorsätzlichen Abrechnungsbetrug mit kriminellem Hintergrund handle, als auch Fälle, in denen aufgrund vertragswidrigen Verhaltens Vertragsstrafen verhängt worden waren.

© DAK / Wigger

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Das entspreche im Vergleich zum Zeitraum 2006/2007 einer Steigerung um 15 Prozent, wie die Kasse mitteilt. Allerdings geht die Kasse davon aus, nur die Spitze des Eisbergs sichtbar gemacht zu haben. Deshalb will sie die Fehlverhaltensbekämpfung weiter optimieren.

Wie der DAK-Ermittlungsreport 2008/2009 auflistet, führte bei den monierten Fällen die Leistungsart der Hilfsmittel die Liste deutlich an - mit 714 von insgesamt im Zeitraum vom 1. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009 gemeldeten 1579 Neufällen.

Weit abgeschlagen, aber immerhin an zweiter Stelle, wurde ärztliches Handeln in 171 Fällen beanstandet. Am Schluss der Tabelle stehen 16 Neufälle aus dem Krankenhaussektor. Zahlenmäßig schlugen die Arzneimittel mit 92 Neufällen zu Buche. Bei den Rückforderungen hingegen entfiel der Löwenanteil mit über 40 Prozent gerade auf diesen Bereich. Mit 20 Prozent weit abgeschlagen folgen Forderungen aus dem Heilmittelbereich. Bei Ärzten ist ein Wert von unter drei Prozent angeführt. Bei der regionalen Verteilung führt Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsstärkstes Bundesland bei den Fallzahlen mit 351 Neufällen die Liste an. An zweiter Stelle folgt Bayern mit 296 neuen Fällen, danach Hessen mit 148. Das Schlusslicht bildet Mecklenburg-Vorpommern mit 16 Neuauffälligkeiten.

Wie die DAK mitteilt, sei in der Bevölkerung eine verstärkte Sensibilisierung für Verdachtsmomente sowie die Bereitschaft zur Anzeige bei den Kassen zu verzeichnen.

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