Wettbewerb in der GKV

Qualität und Preis laut Ministerium ebenbürtig

Das BMG sieht keine Schieflage im Wettbewerb der Kassen zugunsten der Preiskomponente.

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BERLIN. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es in der GKV einen funktionierenden Qualitätswettbewerb gibt. Zugleich sei Preiswettbewerb unverzichtbar, um eine nachhaltige Finanzierung der GKV zu ermöglichen, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion, die der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Die Linken hatten sich erkundigt, wie die Regierung das Werben einiger Kassen primär um gut verdienende, gesunde Versicherte bewertet und sich dabei auf die Berichterstattung der "Ärzte Zeitung" berufen. Doch BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz hegt nach eigenen Angaben keinen Zweifel, dass der Preis für Kassen nur ein Wettbewerbsparameter unter vielen ist.

Zu beobachten sei, dass Kassen in den vergangenen Jahren ihre Spielräume für innovative Versorgungsangebote "verstärkt" genutzt haben. Auch steigende Ausgaben für die hausarztzentrierte Versorgung sind für das BMG Indiz für ein besseres Leistungsangebot.

Zugleich stellt das Ministerium klar, dass Zielgruppenvereinbarungen, die Prämien nur für die Werbung einer bestimmten Versichertenklientel ausloben, "grundsätzlich unzulässig" sind. Denn damit werde systematische Risikoselektion betrieben, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoße.

Eine entsprechende Klarstellung ist im November 2015 in die "Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden" aufgenommen worden, berichtet das BMG. Aktuell sei dem Bundesversicherungsamt keine Zielgruppenvereinbarung einer Kasse bekannt.

Ein privater Kooperationspartner der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) hatte 2015 in einem Online-Außendienstportal betont, die Kasse wende sich "überwiegend" an "gesundheitsbewusste und erfolgsorientierte Menschen".

Kein Problem für das BMG, weil die "bloße allgemeine Ausrichtung im Vertrieb" auf bestimmte Personengruppen "noch nicht zu beanstanden sei". "Attraktive Bonusprogramm" bezeichnet Widmann-Mauz als "zulässiges Wettbewerbselement" der Kassen, die bei der Mitgliederakquise "eine Rolle spielen" könnten.

Für den Gesundheitspolitiker Harald Weinberg von der Linksfraktion geht diese Einschätzung in die falsche Richtung: "Wir wollen mehr Kooperation und weniger Wettbewerb. Nur sollen sich gute Resultate für alle erzielen."Aus Sicht des BMG hingegen sind die Weichen mit der GKV-Finanzreform im Sommer 2014 richtig gestellt worden.

 Damals habe die Koalition einen vollständigen Einkommensausgleich für die Zusatzbeiträge eingeführt. Dadurch würden für die Kassen Anreize zur Risikoselektion hinsichtlich der Einkommensstruktur der Versicherten ausgeschlossen.

Dies stelle sicher, so das Ministerium, dass "der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen sich an den Bedürfnissen der Versicherten ausrichtet". Einen Wettbewerb um gesunde Versicherte verhindere seit 2009 auch der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich. Dessen höhere Zielgenauigkeit sei 2011 durch den Evaluationsbericht des BVA bestätigt worden. (fst)

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