Fernsehsender will Widerruf von Kammern
DÜSSELDORF (akr). Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) verlangt von den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe den Widerruf und die künftige Unterlassung der Behauptung, das ARD-Politikmagazin "Kontraste" lüge.
Veröffentlicht:Die Ärztekammern hatten nach der am 5. Oktober erfolgten Ausstrahlung eines Beitrags über die Gutachterkommissionen eine gemeinsame Pressemitteilung mit der Überschrift "Kontraste lügt" herausgegeben (wir berichteten).
Die Autoren des Beitrags hatten den Fall eines Patienten aus Nordrhein mit einer Herzklappeninfektion geschildert. Nach Einschätzung der zuständigen Gutachterkommission hatte sein Hausarzt keinen Behandlungsfehler begangen, ein Gerichtsgutachten war zu einer anderen Einschätzung gekommen.
Der Beitrag stellte anhand dieses Beispiels die Unabhängigkeit der Schlichtungsstellen grundsätzlich in Frage. Nach Auffassung der Kammern hätten die Autoren berichten müssen, daß in Nordrhein Gerichtsgutachter nur in einem von 100 Fällen zu anderen Ergebnissen kommen als die Gutachterkommission und 90 Prozent der Verfahren ohne gerichtliche Auseinandersetzung abgeschlossen werden.
Man könne bei Fragen des Sachverhalts durchaus anderer Meinung sein, sagte RBB-Sprecher Ulrich Anschütz. "Aber als publizistische Institution können wir den Vorwurf der Lüge nicht auf uns sitzen lassen", sagte er. Die Ärztekammern lassen sich von den Anwaltschreiben des Senders nicht beeindrucken. Für sie kommt weder ein Widerruf noch die Abgabe einer Unterlassungserklärung in Frage.
"Das Magazin hat durch Weglassen wichtiger Tatsachen und suggestive Schnitte in Wort und Bild seinen Zuschauern eine vorgefaßte Meinung aufgenötigt und damit die Interessen der Patienten verraten", heißt es in einer Erklärung beider Kammern.