Bundestag erleichtert Anspruch auf Vaterschaftstest

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BERLIN (dpa). Bei Zweifeln an der Vaterschaft kann die Abstammung eines Kindes künftig leichter überprüft werden, ohne auf heimliche Gentests zurückgreifen zu müssen. Nach dem Gesetz, das der Bundestag jetzt verabschiedet hat, kann ein Vaterschaftstest vom Familiengericht veranlasst werden, wenn sich die anderen Betroffenen gegen ein solches Gutachten sperren.

Ein Abstrich von einem Babyschnuller reicht aus, um die Vaterschaft zu bestimmen.

Ein Abstrich von einem Babyschnuller reicht aus, um die Vaterschaft zu bestimmen.

© Foto: ddp

Eine heimliche Untersuchung von Haaren oder Speichel des Kindes bleibt auch in Zukunft verboten. Mit dem neuen Gesetz könne jeder sein Recht auf Kenntnis der Abstammung durchsetzen, ohne mit einem heimlichen Vaterschaftstest einen Rechtsverstoß zu begehen, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).

Bislang konnte die Abstammung eines Kindes nur dann im Labor überprüft werden, wenn alle Betroffenen zustimmten. Das neue Gesetz räumt Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern nun ausdrücklich einen Anspruch auf Klärung der Abstammung ein. "Das ist ein guter Tag für all diejenigen Männer, die es bisher schwer hatten, aus ihrer babylonischen Gefangenschaft einer Zahlvaterschaft herauszukommen", sagte der rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU).

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber im vergangenen Jahr aufgegeben, Vätern einen einfachen Weg zu eröffnen, Zweifel an ihrer biologischen Vaterschaft zu überprüfen. Zum Schutz des Kindes hat der Bundestag allerdings eine Härtefallregelung eingebaut. So kann in Ausnahmefällen die Überprüfung der Abstammung zumindest ausgesetzt werden - etwa bei einem pubertierenden Kind, das unter Magersucht leidet und vor der psychischen Belastung eines solchen Vaterschaftstests geschützt werden soll.

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