Frühgeburten sollen bestattet werden dürfen

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STUTTGART (fst). In Baden-Württemberg soll das Bestattungsgesetz geändert werden. Ziel ist, dass Eltern, die ein Kind durch eine Frühgeburt verlieren, ein Recht zur Bestattung ihres Kindes erhalten, teilte Sozialministerin Dr. Monika Stolz (CDU) mit.

Das Landeskabinett hat am Dienstag der Novelle des aus dem Jahr 1970 stammenden Bestattungsgesetzes zugestimmt. Damit beginnt nun die Anhörungsphase des Gesetzentwurfs. "Die Gesellschaft hat sich gewandelt, dem wollen wir Rechnung tragen", sagte Stolz. Nichts ändern soll sich dagegen am Friedhofszwang. An diesem will die Landesregierung festhalten.

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