Kindesmisshandlung: Ärztin reagierte nicht auf Hinweise
GÜSTROW (dpa). In dem Prozess um die Misshandlung eines Mädchens aus Mecklenburg-Vorpommern durch die Mutter musste die Hausärztin der Familie als Zeugin vor Gericht aussagen. Grund: Briefe der Klinik Demmin an die Ärztin mit Hinweisen zu Auffälligkeiten im Krankheitsbild des Kindes waren ohne Folgen geblieben. Sie habe keine Zweifel an den Angaben der Mutter gehabt, sagte die Kinderärztin. Angeklagt ist eine frühere Mitarbeiterin des Jugendamts wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen.
Dem im Januar 2001 geborenen Kind waren von April 2003 bis Juni 2006 von seiner Mutter vielfach Essigessenz und Kalkreiniger eingeflößt worden. Das Martyrium Lea-Maries wurde erst nach knapp 30 Krankenhausaufenthalten entdeckt. Das Landgericht Rostock verurteilte die Frau, die ihr Kind zudem mit heißem Wasser übergossen hatte, im Januar 2007 zu neun Jahren Haft.