Ärzte Zeitung online, 01.09.2010
Grippemittel taugte nicht als Ausrede beim Drogentest
NEUSTADT/WEINSTRASSE (dpa). Amphetamine im Blut eines Autofahrers lassen sich nicht mit der Einnahme eines Komplexmittels gegen grippale Infekte erklären. Eine Autofahrerin, die mit einer solchen Begründung das Ergebnis eines Drogentests in Zweifel ziehen wollte, scheiterte nun vor Gericht.

Drogen im Straßenverkehr können den Führerschein kosten - da hilft auch kein Verweis auf Erkältungsmittel.
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Bei der Autofahrerin waren Amphetamine im Blut festgestellt worden. Mit der ungewöhnlichen Erklärung wollte sie vor Gericht erreichen, dass ihr der Führerschein nicht entzogen wird: Den Amphetamin-Spiegel begründete sie mit der Einnahme eines Komplexmittels (Aspirin® Complex). Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße folgte dieser Logik nicht und wies die Klage der Frau ab.
Die Frau war im Dezember 2008 in eine Verkehrskontrolle geraten. Dabei wurden ihr Blut und Urin abgenommen. Ein toxikologisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Autofahrerin Amphetamin konsumiert hatte. Die Frau bestritt das. Sie habe wegen einer Erkältung das Medikament genommen. Der darin enthaltene Wirkstoff Pseudoephedrin könne sich bei einer toxikologischen Analyse in Amphetamin umwandeln, behauptete sie.
Ein rechtsmedizinischer Gutachter aus Mainz widersprach dieser Theorie allerdings. Eine solche Umwandlung sei wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Auch das Gericht kam deshalb zu dem Schluss, dass die Frau Drogen genommen hatte. Deshalb sei es auch rechtmäßig gewesen, ihr den Führerschein zu entziehen.
Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt, Az.: 6 K 1332/09.NW

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