Neue Anlaufstelle für Gewaltopfer in Berlin

BERLIN (wul). Berliner Gewaltopfer erhalten seit Jahresbeginn psychotherapeutische Unterstützung an zwei neuen Trauma-Ambulanzen der Berliner Charité. Das Ziel des Modellprojektes sei es, Opfer von Gewalt und deren Angehörige nach einer Gewalttat möglichst schnell psychotherapeutisch zu versorgen, wie die Charité und die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mitteilten.

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Beherbergt die Trauma-Ambulanz: das St. Hedwig-Krankenhaus in Berlin.

Beherbergt die Trauma-Ambulanz: das St. Hedwig-Krankenhaus in Berlin.

© St. Hedwig-Krankenhaus

"Die neue Ambulanz bietet mit ihrem therapeutischen Konzept, schneller Terminvergabe und unkomplizierter Kostenübernahme ein auf diese Patientengruppe speziell zugeschnittenes Angebot", sagte Dr. Olaf Schulte-Herbrüggen, Leiter der Trauma-Ambulanz der Erwachsenenpsychiatrie.

Bislang sei laut Senatsverwaltung eine schnelle Versorgung von Gewaltopfern, wie es das Opferentschädigungsgesetz (OEG) verlange, nicht möglich, weil die Wartezeiten bei niedergelassenen Traumatherapeuten sehr lange seien.

Dadurch seien die psychischen Leiden bei den Betroffenen oftmals chronisch geworden. Nun sollen die Opfer bereits bei Aufnahme einer Strafanzeige durch die Polizei oder im ersten Kontakt mit dem Rettungsdienst auf das Behandlungsangebot der Trauma-Ambulanzen - also unmittelbar nach einer Gewalttat - hingewiesen werden.

Mit dieser schnellen niedrigschwelligen Hilfe sollen chronische Belastungsstörungen und psychische Spätfolgen bei den Betroffenen vermieden werden.

Vorschriften des Operentschädigungsgesetz umgesetzt

Dabei sollen Kinder und Jugendliche mit Gewalterfahrungen in der Ambulanz an der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters versorgt werden. Erwachsene Gewaltopfer können sich an die Trauma-Ambulanz in der Psychiatrischen Universitätsklinik der Charité im St. Hedwig Krankenhaus wenden.

Die Charité und das Landesamt für Gesundheit und Soziales setzen damit Vorschriften des Opferentschädigungsgesetzes um.

Ziel des Gesetzes ist es, die körperliche und seelische Gesundheit von Gewaltbetroffenen so weit wie möglich wiederherzustellen. Finanziert werden die Ambulanzen aus dem Haushalt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales und aus Mitteln des Opferentschädigungsgesetzes.

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