Richter verordnen Frankfurt weniger Fluglärm

Die Fluglärmgegner jubeln: Auf dem größten deutschen Flughafen in Frankfurt am Main dürfen nachts keine Flieger starten und landen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Aber auch die Befürworter des Flughafen-Ausbaus können sich freuen.

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Schutz vor Fluglärm in der Nacht: Die Bevölkerung in und um Frankfurt kann aufatmen.

Schutz vor Fluglärm in der Nacht: Die Bevölkerung in und um Frankfurt kann aufatmen.

© Manuela Klopsch / fotolia.com

LEIPZIG (mwo). In seinem Grundsatzurteil zum Frankfurter Flughafen hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch das "besondere Ruhebedürfnis" der Menschen bei Nacht anerkannt.

Dies habe im Grundsatz Vorrang und dürfe nur unter engen Voraussetzungen wegen wirtschaftlicher Erwägungen übergangen werden.

Gegen den Ausbau des Flughafens und insbesondere die Nachtflüge hatten das Klinikum Offenbach, die Städte Offenbach, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Raunheim und Rüsselsheim, Privatpersonen und auch Gewerbebetriebe geklagt.

Neben der Nachtruhe für die Anwohner retteten die Leipziger Richter mit ihrem Urteil auch das Instrument der Mediation: Zu Recht habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) das in den Landesentwicklungsplan eingegossene Mediationsergebnis als "konkretisierende Gewichtungsvorgabe" gewertet.

Dies schränke den Gestaltungsspielraum des Landes "sehr weit - auf annähend null - ein".

Nächtliches Ruhebedürfnis nicht ausreichend berücksichtigt

Damit verwarfen die Leipziger Richter das Lärmschutzkonzept des Landes Hessen als "abwägungsfehlerhaft". Das besondere nächtliche Ruhebedürfnis sei nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Demgegenüber hätten das Land und die Betreibergesellschaft Fraport nicht die besondere wirtschaftliche Vordringlichkeit eines nächtlichen Expressgutverkehrs dargelegt.

Für die Nachtrandstunden von 22 bis 23 sowie 5 bis 6 Uhr senkte das Bundesverwaltungsgericht die Zahl der erlaubten Flüge von durchschnittlich 150 auf 133 ab.

"Tagähnliche Belastungsspitzen" seien unzulässig. Zudem müsse in den Randstunden die Belastung zur Kernnacht hin jeweils abnehmen.

Die Nachtrandstunden dürften "nicht als bloße Verlängerung des Tagflugbetriebes angesehen werden".

Abseits der Nachtflüge habe der VGH die Planfeststellung zum Ausbau des Frankfurter Flughafens aber "zu Recht nicht beanstandet", urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

Im Oktober 2011 hatte der Flughafenbetreiber Fraport die neue Landbahn Nordwest in Betrieb genommen. Die bisherige, noch aus den 1970er Jahren stammende Betriebsgenehmigung wurde damit hinfällig.

Az.: 4 C 8.09

Fraport-Urteil wird überwiegend begrüßt

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) will das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen umsetzen. "Es wird keine Nachtflüge geben", sagte Bouffier am Mittwoch in Wiesbaden. Die vom Land eingelegte Revision habe nun Rechtssicherheit gebracht.

Als wichtigste Botschaft des Urteils wertet Bouffier, dass der Ausbau des Flughafens - geplant ist eine Kapazitätssteigerung um rund 50 Prozent - bestätigt worden ist. Der Regierungschef kündigte an, zusammen mit einer von ihm einberufenen Allianz weiter an der Reduzierung des Fluglärms vor allem am Tag zu arbeiten.

Auch Nachtfluggegner sehen sich in dem Urteil in Teilen bestätigt. Vor allem das Ergebnis des Mediationsverfahrens werde mit dem Urteil anerkannt, sagte Ingrid Kopp, Sprecherin eines Bündnisses von 60 Bürgerinitiativen.

Das Umweltbundesamt (UBA) und die Grünen verlangen zum Schutz vor Lärm eine bessere Organisation des Flugverkehrs in Deutschland. Die Auswirkung von Lärm auf die Gesundheit ist nach Auffassung von UBA-Präsident Jochen Flasbarth unterschätzt worden. Bei stadtnahen Flughäfen seit ein Flugverbot zwischen 22 und 6 Uhr generell notwendig. Die Grünen im Bundestag wollen gesetzliche Verbesserungen.

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