Urteil

Massenmörder Breivik tötete mit klarem Bewusstsein

An der Täterschaft des Massenmörders Breivik wurde nie gezweifelt. Das Osloer Gericht hat ihn für zurechnungsfähig erklärt. Dagegen gab es von Anfang an Zweifel an der Einschätzung, Breivik habe eine paranoid-schizophrene Psychose.

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Die Richter verurteilten Anders Behring Breivik (r.) zu 21 Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung.

Die Richter verurteilten Anders Behring Breivik (r.) zu 21 Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung.

© Heiko Junge / epa / dpa

OSLO (BS). Am Freitag wurde der Massenmörder Anders Breivik zu einer Haftstrafe von 21 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Diesem Gerichtsurteil vorausgegangen waren monatelange Diskussionen über den Geisteszustand des Angeklagten - und über die Tauglichkeit der Rechtspsychiatrie.

Ein erstes Gutachten im November 2011 hatte Breivik nämlich noch eine paranoid-schizophrene Psychose attestiert. Mit dieser Diagnose hätte der Angeklagte nicht strafrechtlich belangt werden können, sondern wäre in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen worden.

Im Sinne dieses Gutachtens hat die Staatsanwaltschaft im Gerichtsverfahren auf schuldunfähig plädiert. Es sei schlimmer, so die Begründung, einen psychotischen Menschen irrtümlich zu inhaftieren als einen nicht psychotischen in die Psychiatrie einzuweisen.

Gegen das Gutachten hatten aber nicht nur Angehörige von Opfern und Überlebende der Attentate protestiert. Auch unter Experten gab es von Anfang an Zweifel an dieser Einschätzung. Vor allem die langfristige systematische Planung und Organisation der Taten wurden als Argument gegen eine floride Schizophrenie angeführt.

Das Gericht holte deswegen ein zweites Gutachten ein. Diesmal war das Fazit, Breivik habe zwar eine narzisstische Persönlichkeitsstörung, leide aber nicht an einer Psychose und damit auch nicht an einer Störung seines Urteilsvermögens.

Dieser Einschätzung haben sich die fünf Osloer Richter nun einstimmig angeschlossen. Obwohl damit die Höchststrafe verbunden ist, zeigte sich der Verurteilte zufrieden.

Er betrachtet sich selbst als politischen Aktivisten gegen "die islamische Unterwanderung". Eine Einweisung in die Psychiatrie sei für ihn schlimmer als der Tod, hatte er gesagt.

Ob er nun bis zu seinem Tod hinter Gittern bleiben wird, ist noch offen. In Norwegen gibt es keine lebenslängliche Haftstrafe, die Sicherungsverwahrung kann jedoch alle fünf Jahre verlängert werden.

Quelle: www.springermedizin.de

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