USA

Nervenkrieg um Giftspritze

Der Oberste Gerichtshof der USA hat in letzter Minute die Hinrichtung eines Mörders ausgesetzt. Der Grund: Der Todeskandidat wehrt sich juristisch gegen die Giftspritze- weil er wegen einer angeborenen Krankheit schlimmste Qualen befürchtet.

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Ein Blick in die Todeszelle eines US-Gefängnisses.

Ein Blick in die Todeszelle eines US-Gefängnisses.

© Paul Buck / dpa

WASHINGTON. Der zu Tode verurteilte Russell Bucklew hätte am Mittwoch kurz nach Mitternacht (Ortszeit) im US-Staat Missouri hingerichtet werden sollen, doch der Oberste Gerichtshof der USA stoppte die Exekution - zunächst.

Bucklew, der 1996 den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin erschossen und die 21-Jährige dann entführt und vergewaltigt hat, hatte sich mit Hinweis auf seine gesundheitliche Verfassung juristisch gegen die Verabreichung der Giftspritze gewehrt. Der Gerichtshof wolle sich an diesem Mittwoch des Falles annehmen, berichtete der Sender NBC.

Russells Anwälte argumentierten, die Giftspritze könnte einen Wirkstoff enthalten, der bei ihm einen Todeskampf mit schlimmen Qualen auslöse. Nach Angaben seiner Anwälte muss der 46-jährige Bucklew wegen einer angeborenen Krankheit eine Hirnblutung und extrem starke Schmerzen fürchten. Eine "grausame und ungewöhnliche Bestrafung" sei per US-Verfassung aber verboten.

Die Anwälte erfuhren den Angaben zufolge nicht, welches Mittel der Staat ihm einspritzen lassen will - und woher der Stoff kommt. Die Behörden verweigern die Auskunft.

Der Fall Bucklew hatte nach einer besonders qualvollen Exekution eines Mannes Ende April in Oklahoma für Aufsehen gesorgt. Der Todeskandidat starb erst nach 43 Minuten an einem Herzinfarkt.

Hintergrund der Auseinandersetzungen sind Nachschubprobleme der USA bei den zur Tötung eingesetzten Mitteln. Die europäischen Hersteller der Chemikalien weigern sich, sie für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Eine Reihe von US-Staaten greift jetzt auf neue Mischungen aus obskuren Quellen zurück, über die sie sich ausschweigen.

Im Fall von Bucklew gingen der Entscheidung des Richters Samuel Alito dramatische Stunden voraus: Die geplante Exekution war nur Stunden zuvor von einem Bezirksgericht ausgesetzt worden. Doch etwa eine Stunde vor dem Vollstreckungstermin hoben Richter diese Entscheidung wieder auf, berichteten Lokalmedien.

Der Hinrichtungsbefehl für Russell bleibt nach Angaben von NBC bis Donnerstag, 00.01 Uhr (Ortszeit), in Kraft. Russell könnte also theoretisch jederzeit hingerichtet werden, wenn alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind. (dpa/eb)

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