Urteil

Werbung für Eizellspende ist erlaubt

Die Samenspende ist in Deutschland erlaubt, die Eizellspende nicht. Das nutzen ausländische Mediziner, um dafür zu werben. Die Klage eines deutschen Arztes dagegen blieb jetzt vor dem Bundesgerichtshof erfolglos.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Ausländische Mediziner dürfen in Deutschland für eine in ihrer Heimat erlaubte Kinderwunsch-Behandlung per Eizellspende werben.

Sie dürfen auch darauf hinweisen, dass deutsche Ärzte die vorbereitende Hormonbehandlung vornehmen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag und bestätigte damit das Urteil eines Berliner Gerichts.

Dieses hatte die Klage eines deutschen Reproduktionsmediziners gegen die Werbetour eines tschechischen Kollegen abgewiesen. Eizellspenden sind in Deutschland - im Gegensatz zu Samenspenden - nicht zulässig.

Wettbewerb ist zulässig

Das Verbot sei aber nicht dazu da, den Wettbewerb zwischen Medizinern zu regeln (Az: I ZR 225/13), urteilten die Karlsruher Richter.

Damit unterlag ein deutscher Arzt mit seiner Klage gegen einen tschechischen Kollegen.

Dessen in Pilsen und Karlsbad ansässiges Institut für Reproduktionsmedizin hatte 2008 in Hamburg einen Info-Abend mit dem Titel veranstaltet: "Vom Kinderwunsch zum Wunschkind, ungewollt kinderlos - muss das sein?"

Der tschechische Frauenarzt hatte dabei die Möglichkeit der Eizellspende vorgestellt und darauf hingewiesen, dass in Deutschland niedergelassene Ärzte die für Eizellübertragungen erforderlichen Vorbehandlungen von Spenderinnen und Empfängerinnen vornähmen.

Verstoß gegen Embryonenschutzgesetz

Der deutsche Kollege sah einen Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz und klagte auf Unterlassung dieser Art von Werbung. Das Landgericht Berlin wies die Klage ab.

Doch das Kammergericht Berlin sah "die naheliegende Gefahr", dass Frauen nach der Veranstaltung einen Arzt in Deutschland für eine stimulierende Behandlung aufsuchen - damit würde dieser Beihilfe zur nach deutschem Recht strafbaren Eizellspende leisten.

Nach dem Embryonenschutzgesetz droht demjenigen eine bis zu dreijährige Haft oder Geldstrafe, der auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle überträgt.

In anderen europäischen Ländern wie Belgien, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Spanien oder in Tschechien ist die Eizellspende hingegen erlaubt.

Schätzungen zufolge reisen jährlich mehrere Hundert Frauen oder Paare ins Ausland, in der Hoffnung, dort mit einer Eizellspende den Kinderwunsch zu erfüllen.

Das deutsche Verbot soll eine "gespaltene Mutterschaft" verhindern und damit Probleme des Kindes bei seiner Identitätsfindung.

Ein fragwürdiges Gesetz?

Ein verfassungsmäßig fragwürdiges Gesetz, befand der Anwalt des tschechischen Arztes in der BGH-Verhandlung. Warum sei die Samenspende zugelassen, die Eizellspende aber nicht? "Eine gespaltene Vaterschaft ist auch nicht gerade ideal", meinte der Anwalt.

Zu einer Antwort auf diese grundsätzliche Frage wollten sich die BGH-Richter am Donnerstag nicht hinreißen lassen.

Sie entschieden lediglich, "dass kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht, wenn für Vorbereitungshandlungen für eine Eizellspende in Deutschland geworben wird". (dpa)

Mehr zum Thema

#NRWEntscheidetSich

Medienkampagne zur Organspende in NRW

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tierexperimentelle Studie

Ist Alzheimer durch eine Stammzelltransplantation übertragbar?

Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System