Kurioser Orgasmus-Streit
Gericht rügt Kondom-Hersteller
DÜSSELDORF. Im Streit um Angaben auf einer Kondompackung droht dem Berliner Hersteller Einhorn eine weitere Niederlage. Die Angabe „entspricht bis zu 21 Orgasmen“ auf einer Verpackung mit sieben Kondomen ist nach Ansicht des Düsseldorfer Landgerichts zur Täuschung geeignet und kann zum Mehrfachgebrauch verleiten.
„Deswegen haben wir das verboten“, sagte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann am Dienstag. Sie bezog sich dabei auf die einstweilige Verfügung, die das Gericht bereits auf Antrag eines Kölner Konkurrenten erlassen hatte. Dagegen hatte die Berliner Firma Widerspruch eingelegt.
Kondome seien Medizinprodukte. An die Verpackungsangaben seien daher „besonders strenge Anforderungen“ zu stellen. Es gehe um Schwangerschaftsverhütung und den Schutz vor gefährlichen Geschlechtskrankheiten.
Die Anwälte des Berliner Herstellers argumentierten, die Angaben seien satirisch und spaßhaft. Auf den Verpackungen sei der Mehrfachgebrauch an anderer Stelle deutlicher ausgeschlossen als im Markt üblich. Die Entscheidung soll am 26. November verkündet werden.
In Berlin gingen am Dienstag sogar Demonstranten auf die Straße und wehrten sich öffentlichkeitswirksam "gegen Orgasmuslimitierung" - symbolträchtig auf dem Pariser Platz. (dpa)
Az.: 14c O 124/15