Prävention

Diese 5 Neureglungen gibt es im Mai

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BERLIN. Im Mai und April starten einige Neuregelungen, die zum Schutz der Verbraucher strengere Vorgaben vorsehen oder ihnen mehr Rechte einräumen.

» Spielzeug: Spielzeug auf Wasserbasis – etwa Fingerfarben – darf höchstens fünf Milligramm Benzisothiazolinon pro Kilogramm enthalten. Das Konservierungsmittel kann Allergien auslösen. Auch gibt es Höchstgrenzen für das Lösungsmittel Formamid bei Spielzeugen aus Schaumstoff. Die Vorgaben werden zum 24. Mai eingeführt.

» E-Zigaretten/Liquids: Für E-Zigaretten sind nur noch Flüssigkeiten in Liquideinheiten von zehn Millilitern zulässig. Die Nikotin-Dosierung darf nur noch 20 Milligramm je Milliliter betragen. Das gilt ab dem 20. Mai.

» Bio-Produkte: Die Einfuhr von Bio-Produkten in die EU soll elektronisch besser überwacht und zurückverfolgt werden. Das System gilt seit dem 19. April.

» Hilfsmittel: Gesetzlich Krankenversicherte, die auf Hörgerät, Gehhilfen oder Windeln angewiesen sind, können künftig bei Hilfsmittel zwischen mehreren Artikeln wählen. Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung ist seit 11. April in Kraft.

» Drohnen Viele Privatleute lassen zum Spaß gerne ferngesteuerte Drohnen aufstiegen. Doch die Risiken von Unfällen oder Kollisionen sind erheblich. Eine Neuregelung beim Betrieb von Drohnen ist seit 7. April in Kraft. Sie sieht u.a. ein Betriebsverbot für Flugmodelle über sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern und JVAs vor. Ab Oktober gibt es zudem eine Kennzeichnungspflicht mit Namen des  Eigentümers und einen Kenntnisnachweis. (dpa)

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