FUNDSACHE
EU-Richtlinie gilt nicht fürs Dirndl
Der Streit um ein Dirndl-Verbot in Bayern entpuppt sich als Sturm im Wasserglas. Entsprechende Sorgen von Städtetagspräsident Christian Ude um die bayerische Biergarten-Tradition nannte der Leiter der bayerischen EU-Vertretung, Paul-Joachim Kubosch, gestern unbegründet.
Ude hatte befürchtet, daß wegen der "EU-Richtlinie zum Schutz vor optischer Strahlung" Biergarten-Bedienungen in Zukunft nicht mehr mit tiefem Dekolleté servieren dürften. Kubosch nannte dies eine "Fehlauslegung".
Die EU-Richtlinie, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, beziehe sich nur auf Risikoberufe, bei denen Arbeitnehmer extremen Sonnenstrahlen ausgesetzt sind. (ddp.vwd)