FUNDSACHE
Massenmädchen und Zeugung mit Lärm
Die Justiz präsentiert sich manchmal vergnüglich - allerdings unfreiwillig. So hieß es im Urteil einer Jugendkammer: "Dem Einfluß der Massenmädchen, die nur zu häufig in aufdringlicher, anreißerischer Form sexuelle Dinge in den Vordergrund stellen, sind in sich noch nicht gefestigte junge Leute schutzlos ausgeliefert."
"Massenmedien" meinte der Verfasser der Urteilsausfertigung natürlich. Dieses Urteil ist eines der Zitate aus dem Justizbereich, die der Oberstaatsanwalt Wilfried Ahrens in einer Neuerscheinung des Verlags C.H. Beck mit dem Titel "Der Angeklagte erschien in Bekleidung seiner Frau" gesammelt hat ( 9,90 Euro, ISBN 3- 406-52814-7).
Um Lärm bei abendlichen Festen in einem Freizeitpark, geht es beim Antrag eines Anwalts beim Verwaltungsgericht: "... daß im Stadtpark die Zeugung mit Lärm von mehr als 75 Dezibel in der Zeit von 8-22 Uhr und um mehr als 50 Dezibel in der Zeit von 22-8 Uhr zu unterlassen ist." (dpa)