Hahn ist zu laut: 200 Euro Strafe

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In Südtirol ist ein Hahn wegen seines Krähens von einem Gericht der Ruhestörung schuldig befunden worden. Sein Besitzer muss der Klägerin 200 Euro Schadenersatz für den Lärm in den frühen Morgenstunden bezahlen, berichtete die italienische Nachrichtenagentur Ansa.

Die Nachbarin des Landwirtes war vor Gericht gezogen, weil sie jede Nacht vom "Kikeriki" des Tieres geweckt wurde. Der Mann verteidigte sich vor dem Richter vergeblich mit dem Argument, er habe die Zahl seiner Hähne bereits von fünf auf einen reduziert. Er will Berufung einlegen. (dpa)

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