Fundsache
Das entscheidende e-Tüpfelchen
Ein Punkt macht aus dem letzten Willen noch nicht unbedingt einen Scherz. Wie kürzlich das Landgericht Düsseldorf entschied, kann auch ein mit "Mein letzter Willi" überschriebenes Testament rechtskräftig sein. Ganz im Sinne des Lieblingsenkels einer verstorbenen Großmutter. Sie hatte ihrer Tochter ein Grundstück mit abbruchreifem Haus im Wert von nur 15 000 Euro vermacht, ihrem Lieblingsenkel aber ein Gartengrundstück im Wert von 25 000 Euro.
Die Tochter wollte das Erbe alleine antreten und zog vor Gericht. Das Testament mit dem Titel "Mein letzter Willi" sei nichts als ein Scherz, meinte sie. Die Düsseldorfer Richter sahen das anders: Der untere Teil des letzten Buchstabens im Wort "Willi" könne durchaus auch e gelesen werden. Darüber habe die Verstorbene "offensichtlich" nur versehentlich einen i-Punkt gesetzt. (mwo)