Fundsache
Porno-Mail galt als Dienstunfall
Vorgesetzte sollten sich genau überlegen, welche E-Mails sie an ihre Mitarbeiter weiterleiten - im Zweifelsfall könnten sie einen Dienstunfall auslösen, für den der Arbeitgeber aufkommen muss. In einem solchen Fall verurteilte jüngst das Düsseldorfer Verwaltungsgericht den Dienstherrn eines Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen.
Der hatte von seinem Vorgesetzten eine sexuell anstößige Mail erhalten. Nach dem Anschauen der Bilder, die das Gericht als "abstoßende Darstellungen weiblicher Geschlechtsorgane" umschrieb, meldete der Beamte den Vorgang als Dienstunfall. Er habe eine psychische Erkrankung davongetragen.
Ein Gutachter bestätigte dies: Der Beamte leide, verursacht durch die Bilder, an einer Zwangsstörung, die sich in Zwangsgedanken äußere. Nun muss das Bundesland für sämtliche Behandlungskosten und Spätfolgen aufkommen. (dpa)