Fundsache

Beschränkte Haftung bei Bandscheibenvorfall

Veröffentlicht:

Gesundheitsschäden entstehen bei verschiedensten Anlässen, und gerne wird versucht, andere haftbar zu machen. Eine Apotheken-Kundin in Baden-Württemberg ist damit nun gescheitert.

Eine andere Kundin hatte sie angesprochen: Gerade sei jemand gegen ihr Auto gefahren und mache sich nun auf und davon. Ruckartig drehte sich die spätere Klägerin um, um das Geschehen zu verfolgen.

Ein wenig zu schnell, offenbar: Zwei Bandscheibenvorfälle im Bereich der Brustwirbelsäule, so klagte die Frau später, waren die Folge.

Neben dem Schaden am Auto sollten auch dafür die Unfallfahrerin und deren Haftpflichtversicherung aufkommen.

Doch hier hat sich "ein normales Risiko verwirklicht, das dem allgemeinen Lebensrisiko zugewiesen ist", befand jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart. (mwo)

Az.: 12 U 78/12

Mehr zum Thema

Vor dem World Health Assembly

WHO-Pandemieabkommen noch lange nicht konsensfähig

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert