Sondennahrung gibt es weiter auf Kassenrezept

BERLIN/KÖLN (HL). Die Richtlinie zur enteralen Ernährung bleibt weiterhin in Kraft. Das Sozialgericht Köln hat es abgelehnt, die Richtlinie, die das Bundesgesundheitsministerium für eine umstrittene Regelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) getroffen hatte, wieder außer Kraft zu setzen. Enterale Ernährung kann daher weiter auf Kassenrezept verordnet werden.

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Der Hintergrund: Nach jahrelangem Streit darum, ob und in welchem Umfang die Krankenkassen enterale Ernährung bezahlen müssen, hatte das Bundesgesundheitsministerium im April 2005 auch die dritte Richtlinie des Bundesausschusses beanstandet und ersatzweise eine eigene, wesentlich einfachere Richtlinie verbindlich gemacht. Hierzu vertrat der GBA die Auffassung, das Ministerium habe seine Befugnis überschritten und greife in die Fachkompetenz des Gremiums ein.

In erster Instanz war der Bundesausschuss vor dem Sozialgericht Köln in einem Punkt erfolgreich: Die Beanstandung der GBA-Richtlinie durch das Ministerium war nach Auffassung der Sozialrichter rechtswidrig. In diesem Punkt wird das Verfahren nun in den nächsten Instanzen weitergeführt, es ist also noch nicht rechtskräftig.

Das Sozialgericht ging jedoch nicht so weit, der Forderung des Bundesausschusses nach Aufhebung der Ministeriums-Richtlinie zu folgen. Für Ärzte bedeutet dies, dass enterale Ernährung in dem gewohnten Umfang weiterhin auf Kassenrezept verordnet werden kann.

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