Highlights 1984
Ersatzkassen zahlen für IvF
Bonn, 20. Januar 1984. Sieben Ersatzkassen kündigen an, dass sie die Kosten der In-vitro-Fertilisation übernehmen werden.
Voraussetzung: Es muss für eine Frau die einzige Möglichkeit sein, sich den Kinderwunsch zu erfüllen, und es muss ein fachärztliches Gutachten vorliegen, wonach aufgrund des unerfüllten Kinderwunsches ein psychischer Schaden entstanden ist, der durch eine Schwangerschaft behoben werden kann.
Orts- Innungs- und Betriebskrankenkassen sowie die private Krankenversicherung zahlen für IvF nicht.