Highlights 1991

Reformen für GKV und Pflege

Veröffentlicht:

Bonn, im Januar 1991. Bei den Koalitionsverhandlungen vereinbaren Union und FDP strukturelle Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung und die Einführung einer Pflegeversicherung.

Das Hauptziel ist, für GKV-Versicherte mehr Wahlfreiheiten zwischen verschiedenen Kassenarten zu ermöglichen und die hohen Beitragssatzunterschiede abzubauen. Ein Risikostrukturausgleich wird abgelehnt.

Zu dieser Zeit ist den Koalitionären noch nicht klar, dass sich in der GKV - bei Arzthonoraren und Arzneimitteln - eine Kostenlawine anbahnt.

Bis Mitte 1992 soll ein Gesetzentwurf zur Absicherung des Pflegerisikos vorliegen. Noch ist strittig, ob es eine Pflicht zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung mit Kapitaldeckung oder eine soziale Pflegeversicherung unter dem Dach der GKV geben soll.

Akuter Handlungsbedarf besteht bei der Arzneimittelversorgung in den neuen Ländern. Der im Einigungsvertrag vorgesehene Preisabschlag von 50 Prozent hat zu einem Lieferboykott der Hersteller geführt.

Diese befürchten Re-Importe von den neuen in die alten Länder und damit eine Zerstörung des Preisgefüges. Andererseits ist absehbar, dass das Arzneibudget Ost von 3,5 Milliarden DM bei Westpreisen um mehrere Milliarden überschritten würde.

Die Lösung: ein gesetzliches Rabattsystem, das auf die Krankenkassen im Osten beschränkt ist. (HL)

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