Highlights 1992
Weiterbildung wird reformiert
Köln, 15. Mai 1992. Der Ärztetag novelliert die Weiterbildungsordnung.
Danach soll die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin von vier auf drei Jahre verkürzt werden, wenn sie zugleich die Voraussetzung dafür wird, in der kassenärztlichen Versorgung als Hausarzt tätig zu werden.
Das muss der Gesetzgeber regeln. Ferner erweitert der Ärztetag das Spektrum der Fachgebiete auf nunmehr 41.
Neu sind Nervenheilkunde, Anatomie, Biochemie, physikalische und rehabilitative Medizin, Plastische Chirurgie, Kinderchirurgie, Pädaudiologie und Phoniatrie, Psychotherapie, Humangenetik, Herzchirurgie.