Highlights 1997
Arzt-Werbung im Internet
Eisenach, 31. Mai 1997. Mit einer grundlegenden Novellierung der Musterberufsordnung reagiert der Ärztetag auf die Entwicklung neuer Kommunikationstechniken.
Danach wird es Ärzten künftig gestattet sein, Patienteninformationen auch über das Internet abzugeben und diese auf einer Homepage zu veröffentlichen. Dagegen bleiben die Regelungen für Praxisanzeigen in Zeitungen restriktiv.
Ferner wird den Ärzten zur Auflage gemacht, Wünsche von Patienten zu respektieren, etwa wenn diese eine Zweitmeinung einholen wollen.