Highlights 1998

Der EuGH reißt Grenzen ein

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Luxemburg, 29. April 1998. In einem wegweisenden Urteil verpflichtet der Europäische Gerichtshof Krankenversicherungen dazu, auch medizinische Leistungen aus dem EU-Ausland zu bezahlen.

In einem Fall wollte ein luxemburgischer Bürger seine in Belgien gekaufte Brille erstattet haben, in einem anderen hatte die Tochter eines Luxemburgers bei einem Zahnarzt in Trier eine Zahnregulierung machen lassen.

Laut EuGH sind die Kassen zu ihren jeweiligen nationalen Bedingungen zur Erstattung verpflichtet, weil auch sie sich an den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit des Europavertrages halten müssen.

Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer hält das Urteil für falsch und gefährlich; er will des für Deutschland nicht anerkennen, weil er einen Gesundheitstourismus befürchtet.

Andere Stimmen meinen, sie könnten mit diesem Urteil das deutsche Sachleistungssystem aushebeln. Beides erweist sich als Irrtum.

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