Der Labor-Hype: Wie stoppt man die Gelddruckmaschine?

Mit einem Wirtschaftlichkeitsbonus von 40 Punkten je Fall bei Einhaltung vorgegebener Labormengen und -kosten stoppte die KBV Mitte 1999 die Mengenexplosionen im O-III-Labor.

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Mit einem Sonderdruck informierte die "Ärzte Zeitung" ausführlich über die am 1. Juli 1999 in Kraft getretene Reform des Labor-EBM.

Köln, 1. Juli 1999. Es waren Maschinen, mit denen Ärzte sich ihr Geld drucken konnten: die Laborautomaten, die Ende der 1960er Jahre auf den Markt kamen.

Was zuvor mühselige Handarbeit war, erledigten nun immer leistungsfähigere Analyseapparate, installiert von Ärzten, die sich zu Laborgemeinschaften zusammengeschlossen hatten.

Ein Wirtschaftswunder für die Ärzte: Je größer die Menge, desto kleiner die Stückkosten, desto höher der Gewinn. Persönliche Leistungserbringung? - Reine Fiktion.

Mit der Laborreform 1994 hatten KBV und Kassen zwar die Leistungsmengen für das O-I-Labor gedeckelt. Für sich genommen war das wirksam, aber die O-III-Spezialleistungen galoppierten weiter.

Allein zwischen 1993 bis 1996 mit einer jährlichen Wachstumsrate von fast zehn Prozent. Warum? Die Einsender von O-III-Leistungen, also Mitglieder von Laborgemeinschaften, hatten ein Interesse an möglichst niedrigen Parameterkosten für O-I/II-Leistungen, die sie selbst als persönliche Leistung abrechneten, die aber in Wirklichkeit vom Laborarzt erstellt wurden.

Viel Arbeit für den Staatsanwalt

Der Laborarzt wiederum konnte den Betrieb der Laborgemeinschaft quer subventionieren, wenn er möglichst viele O-III-Leistungen überwiesen bekam.

Auf diesem Boden konnten auch Kick-back-Geschäfte gedeihen - nicht umsonst war das Labor ein fruchtbares Betätigungsfeld für die Staatsanwaltschaften. Schottdorf, Rurainski, Heicke haben alle Erfahrung mit der U-Haft.

Die Laborreform, die am 1. Juli 1999 in Kraft trat, setzte diesen Mechanismen ein Ende: Auftraggebende Ärzte erhielten pro Fall eine Laborgrundgebühr, auch für solche Fälle, in denen kein Labor veranlasst wurde.

Davon getrennt wurden die Kosten vergütet. Der geniale Schachzug aber, den sich KBV-Vorstandsmitglied Dr. Manfred Richter-Reichhelm ausgedacht hatte, war der Wirtschaftlichkeitsbonus: 40 Punkte je Fall wurden ausgezahlt, wenn die Ärzte im Rahmen ihrer jeweiligen Kostenbudgets blieben, wobei die Leistungsmengen zwischen O-I/II und O-III nicht untereinander verrechnet werden konnten.

Erst dieser Anreizmechanismus, der den Ärzten für Leistungen, die in einem bestimmten Mengengerüst blieben, einen Bonus von mehreren 1000 DM je Quartal versprach, führte zu einer Leistungsberuhigung. Ungelöst geblieben ist bis heute ein gravierendes Problem: Quersubventionierungen über die GOÄ. (HL)

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