Mittwoch, 19. Juni 2013
Ärzte Zeitung, 17.07.2012

Highlights 2003

Mammascreening wird Kassenleistung

Mammascreening wird Kassenleistung

Siegburg, 26. März 2003. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen schafft die Voraussetzung für ein bundesweites Mammografie-Screening. Die Brustkrebsfrüherkennung wird damit Kassenleistung.

Der Ausschuss muss dafür die seit 1976 geltenden Krebs-Früherkennungs-Richtlinien dahin gehend ändern, dass Frauen ab dem 51. bis zur Vollendung des 70. Lebensjahrs grundsätzlich alle zwei Jahre Anspruch auf eine Brustkrebs-Früherkennung durch Mammografie haben.

Jede Frau, die zur Teilnahme am Früherkennungs-Programm berechtigt ist, soll persönlich und schriftlich eingeladen werden. Die Mammografie-Aufnahmen werden von zwei Ärzten unabhängig voneinander beurteilt und das Ergebnis spätestens sieben Tage nach der Untersuchung mitgeteilt.

Die Resonanz auf das Screening ist aus gesundheitspolitischer Sicht bisher allerdings enttäuschend. Nur etwa 54 Prozent der anspruchsberechtigten Frauen nehmen am Screening teil.

Dafür wird unter anderem die öffentlich geführte Diskussion von Wissenschaftlern über Sinn und Unsinn von Screenings verantwortlich gemacht.

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