Highlights 2004

KV-Vorstände legen Vergütungen offen

Veröffentlicht:

Berlin, im März 2004. Widerwillig und erst nach Ermahnungen des Bundesgesundheitsministeriums publizieren die Vorstände der KBV und der KVen ihre Vergütungen - allerdings unvollständig.

Damit bleibt, bis im Jahr 2005 hauptamtliche Vorstände tätig werden, erhebliche Intransparenz, in welcher Weise und Höhe die Vertragsärzte die Leistung ihrer ehrenamtlichen Vertretungen honorieren.

Mit der Gesundheitsreform sind die Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen, der KBV und der KVen sowie der KZBV und der KZVen verpflichtet worden, ihre Vergütungen offenzulegen.

Alle Organisationen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Vereinigungen der Ärzte und Zahnärzte haben ein Versorgungsmonopol mit Zwangsmitgliedschaft.

Gleichwohl hat es im Vorfeld der Veröffentlichung unter den Ärztefunktionären Debatten darüber gegeben, sie könnten in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sein, wenn bekannt würde, was sie verdienen.

Bei der Veröffentlichung der Aufwandsentschädigungen zeigt sich, dass die KVen die Arbeit ihrer Funktionäre sehr unterschiedlich dotieren. Zwischen 162.240 und 33.600 Euro Aufwandsentschädigung bringt der Job eines KV-Chefs ein.

Die Größe der KV spielt dabei keine Rolle. In den Folgejahren hat sich die Veröffentlichung der KV-Gehälter eingespielt und erregt nur noch selten öffentliches Aufsehen. Die hauptamtlichen Vorstände verdienen heute zwischen 170.000 und 250.000 Euro.

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