GKV-Finanzreform vergrätzt Hausärzte

Die Regierung lobt, die Opposition tobt: Das GKV-Finanzierungsgesetz 2010 soll die Kassenfinanzen für die kommenden Jahre stabilisieren. Der Arbeitgeberanteil wird gedeckelt. Das Gesetz sieht auch eine faktische Ausbremsung neuer Hausarztverträge vor.

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Der damalige Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP, Mitte) und Jens Spahn (CDU, rechts) bei der Abstimmung zum GKV-Finanzierungsgesetz.

Der damalige Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP, Mitte) und Jens Spahn (CDU, rechts) bei der Abstimmung zum GKV-Finanzierungsgesetz.

© imago/ Popow

12. NOVEMBER 2010: Der Tag geht für die Oppositionsparteien im Bundestag unter dem Motto "Rückgängig machen, wenn wir an der Macht sind" ins Geschichtsbuch ein: Die schwarz-gelbe Regierung beschließt nach emotionaler Debatte das GKV-Finanzierungsgesetz, dessen Kernstück der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag ist.

Der allgemeine Beitragssatz zur GKV, der Mitte 2009 auf 14,9 Prozent reduziert wurde, wird wieder um 0,6 Prozentpunkte auf 15,5 Prozent erhöht. Dabei wird der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festgeschrieben -  Kostensteigerungen trägt der Versicherte künftig alleine.

Einkommensunabhängiger Zusatzbeitrag

Auch wird der Zusatzbeitrag, der seit der Gesundheitsreform 2007 möglich ist, entdeckelt und einkommensunabhängig gestaltet. Für die GKV-Versicherten, die den Zusatzbeitrag nicht zahlen können, wird ein komplizierter Sozialausgleich geschaffen.

Da sich die wirtschaftliche Lage in den kommenden Monaten entspannte, gab es für den Sozialausgleich noch keinen Praxistest.

Vor allem die Entkoppelung der Beiträge von Arbeitnehmern und -gebern in der GKV bringt die Opposition, Gewerkschaften und auch Patientenverbände auf die Barrikaden.

Der damalige Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) lobt das Gesetz naturgemäß: Es sei der Einstieg in "ein soziales System mit mehr Wettbewerb" gelungen, die Solidarität werde auf "eine breite Basis" gestellt.

Für die Opposition ist dieses Gesetz ein Weg hin zur Gesundheitsprämie oder - je nach politischer Couleur -  Kopfpauschale, die vor allem die FDP favorisiert.

Als Ergebnis des Gesetzes erwarten Experten, dass die Kassen noch stärker jeweils auf das Haushaltsjahr fixiert denken und rechnen werden, und alles daran setzen werden, Zusatzbeiträge zu vermeiden.

Die starke Wechselwirkung hatte beispielsweise die DAK Anfang 2010 zu spüren bekommen, als sie einen Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat ankündigte.

Hausarztverträge ein großes Thema

Doch in dem GKV-Finanzierungsgesetz steckt noch mehr drin, was besonders Hausärzte bewegt: "In Hausarztverträgen ist bei der Vergütung der Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu beachten", heißt es in dem Gesetz - was faktisch eine Ausbremsung der Hausarztverträge nach dem damaligen Muster bedeutet.

Zwar behielt die Koalition, in der es schon immer Murren über die Hausarztverträge gab, die Pflicht zum Vertragsabschluss bei. Doch das Honorar der 73b-Verträge sollte auf den rechnerischen KV-Fallwert zwangsweise gesenkt werden.

Höhere Vergütungen, wie sie in den bestehenden Verträgen vereinbart waren, sollen nur dann möglich sein, wenn diese durch "Effizienzsteigerungen und Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden".

Bis zur letzten Minute wurde darüber gestritten, welche und wie lange Hausarztverträge Bestandsschutz haben. In letzter Minute wurde dieser Zeitraum auf Ende Juni 2014 verlängert. (bee)

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