Die Ölpest ist kein Grund für einen Reiserücktritt

Reiserücktrittsversicherungen zahlen nur, wenn der Rücktrittsgrund bei der Person selbst liegt. Alles andere ist Kulanz.

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Die Ölpest in den USA verpestet Wasser und Küsten. © dpa

Die Ölpest in den USA verpestet Wasser und Küsten. © dpa

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Frage: Ich habe für den Sommer einen Strandurlaub im Süden der USA gebucht. Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich den Urlaub wegen der Ölpest absage?

Antwort: Nein. "Die Ölpest im Golf von Mexiko ist kein versichertes Ereignis", sagt Andreas Schneider von der Mondial Assistance, eine Tochter des Allianz-Konzerns und Weltmarktführer in der Reiseversicherung. Es gibt auch nicht die Möglichkeit, sich dagegen zu versichern, dass die Urlaubsfreuden am Ferienort durch natürliche oder menschengemachte Katastrophen zunichtegemacht werden. In solchen Fällen können Ärzte nur auf die Kulanz der Reiseanbieter hoffen. Anders liegt der Fall, wenn durch eine Katastrophe der Reisende selbst in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

Generell zahlt eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung nur, wenn die Gründe für die Absage oder Unterbrechung des Urlaubs in der versicherten Person selbst oder in ihrem Umfeld liegen. Als Gründe akzeptiert der Versicherer unter anderem eine plötzlich auftretende Krankheit, einen Unfall, eine Schwangerschaft oder eine Impfunverträglichkeit. Auch wenn nahe Angehörige sterben oder plötzlich schwer erkranken, können Kunden die Versicherung in Anspruch nehmen.

Mit einer Reiserücktrittspolice schützen sich Ärzte dagegen, auf den Kosten für eine Reise sitzen zu bleiben, die sie nicht antreten können. Der Versicherer zahlt aber nicht, wenn die Reise bereits angetreten ist. Erreicht den Kunden nach dem Check-in am Flughafen die Nachricht vom Tod eines nahen Angehörigen, hat er die Reise aus Sicht des Versicherers bereits angetreten. Dann kann er nur auf Erstattung der Buchungskosten hoffen, wenn er auch eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hat. Entschließen sich Ärzte bei der Buchung eines teuren Urlaubs für eine Reiserücktrittsversicherung, sollten sie eine Abbruch-Police dazu nehmen. (akr)

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