Dopingtests nicht wettbewerbswidrig
LUXEMBURG (mwo). Dopingkontrollen sind nicht wettbewerbswidrig. Zu dieser Klarstellung sah sich jetzt das Europäische Gericht Erster Instanz in Luxemburg durch die Klage zweier Langstreckenschwimmer veranlaßt. Die Europa-Richter wollen das Thema den Sportverbänden und -gerichten überlassen.
Veröffentlicht:Der spanische Schwimmer David Meca-Medina und sein slowenischer Kollege Igor Majcen waren bei den Schwimm-Weltmeisterschaften 1999 in Brasilien positiv auf das Anabolikum Nandrolon getestet worden. Gegen das Ergebnis protestierten sie mit dem Argument, der verwendete Grenzwert sei wissenschaftlich nicht haltbar.
Doch der Internationale Schwimmverband FINA sperrte sie für vier Jahre von weiteren Wettbewerben, das Sportschiedsgericht reduzierte die Strafe später auf zwei Jahre. Dagegen beschwerten sich die Schwimmer bei der Europäischen Kommission: Das Doping-Reglement beeinträchtige den "Markt" sportlicher Leistungen und beschränke die Dienstleistungsfreiheit und den Wettbewerb der Athleten.
Die Kommission wies die Beschwerde ab - zu Recht, wie nun das Europa-Gericht bestätigte: Zwar sei "der Hochleistungssport in weitem Umfang eine wirtschaftliche Tätigkeit geworden". Doch das Ziel der Dopingbekämpfung gehe in eine andere Richtung. "Sie zielt darauf ab, den Sportgeist und die Gesundheit der Athleten zu bewahren."
Dies sei keine Frage von Wettbewerbsrecht und freiem Dienstleistungsverkehr, sondern gehöre als "besonderer Ausdruck des Gebots des Fairplay zur obersten Regel des sportlichen Spiels". Gegen den Entscheid können die Sportler noch Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
Urteil des Europäischen Gerichts Erster Instanz, Aktenzeichen: T-313/02